Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt:

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt:

Beitrag von JUSLINE » 28.12.2006, 19:27

Hallo zusammen,



ich habe heute ein schreiben erhalten von Bezirkshauptmannschaft Gmunden (in Österreich),

als ANONYMVERFÜGUNG.



In dem Schreiben steht geschrieben:



Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemacht zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60km/h um 22km/h überschritten.

Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.



Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt:

52 lit. a Zif. 10 a StVO

§99 Abs. 3 lit. a StVO



Es wird daher gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO

folgende Geldstrafe verhängt:50,- Euro



Nun meine Frage:

1.) Erhalten ich Punkte und wenn ja wieviele ???

2.) Was für Auswirkungen wird es noch geben, da der Wagen als zweit wagen leuft (übermeinen Vater angemeldet).





Vielen dank für eure schnelle Hilfe !!!




Patrick1984
Beiträge: 55
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt:

Beitrag von Patrick1984 » 28.12.2006, 22:53

Hallo Zorex!



Laut dem Vormerkkatalog gibt es für Geschwindigkeitüberschreitungen keine Vormerkpunkte!



siehe hierzu:

http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.041010.html



Welche Auswirkungen meinst du? War an dem Auto etwas nicht in Ordnung? Wenn du sein Einverständnis zur KFZ Benützung, einen gültigen Führerschein hattest und nicht betrunken warst, sollte es keine Konsequenzen für Ihn haben!


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