Hallo zusammen,
ich habe heute ein schreiben erhalten von Bezirkshauptmannschaft Gmunden (in Österreich),
als ANONYMVERFÜGUNG.
In dem Schreiben steht geschrieben:
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemacht zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60km/h um 22km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt:
52 lit. a Zif. 10 a StVO
§99 Abs. 3 lit. a StVO
Es wird daher gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO
folgende Geldstrafe verhängt:50,- Euro
Nun meine Frage:
1.) Erhalten ich Punkte und wenn ja wieviele ???
2.) Was für Auswirkungen wird es noch geben, da der Wagen als zweit wagen leuft (übermeinen Vater angemeldet).
Vielen dank für eure schnelle Hilfe !!!
Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt:
-
- Beiträge: 55
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt:
Hallo Zorex!
Laut dem Vormerkkatalog gibt es für Geschwindigkeitüberschreitungen keine Vormerkpunkte!
siehe hierzu:
http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.041010.html
Welche Auswirkungen meinst du? War an dem Auto etwas nicht in Ordnung? Wenn du sein Einverständnis zur KFZ Benützung, einen gültigen Führerschein hattest und nicht betrunken warst, sollte es keine Konsequenzen für Ihn haben!
Laut dem Vormerkkatalog gibt es für Geschwindigkeitüberschreitungen keine Vormerkpunkte!
siehe hierzu:
http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.041010.html
Welche Auswirkungen meinst du? War an dem Auto etwas nicht in Ordnung? Wenn du sein Einverständnis zur KFZ Benützung, einen gültigen Führerschein hattest und nicht betrunken warst, sollte es keine Konsequenzen für Ihn haben!
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