Im Juni letzten Jahres ging zu Händen meiner Frau ein Schreiben ein wegen Falschparkens in Wien. Da unserer Meinung nach zum benannten Zeitpunkt das Parken sehr wohl erlaubt war, baten wir um genauere Angaben. Nach Eingang dieser bekannten wir unsere Schuld und überwiesen den geforderten Betrag (35 Euro). Jetzt kam im April ein Schreiben, wo meine Frau aufgefordert wurde, eine Geldstrafe von 84 Euro zu bezahlen. Da ich dahinter nur eine Schlampigkeit der Behörde vermutete, schrieb ich zurück und stellte richtig, dass die Strafe letztes Jahr im September schon längst bezahlt worden war (ist durch Kontoauszug beweisbar).Jetzt kam ein Schreiben vom Unabhängigen Verwaltungssenat, dass die Berufung (mein Schreiben) keine Gültigkeit hat, da von mir eingebracht. Die nächste Instanz wäre, so das Schreiben, der Verwaltungsgerichtshof. Was kann man gegen so einen Schildbürgerstreich machen?
Schildbürgerstreich
RE: Schildbürgerstreich
Leider hat die Behörde hier ausnahmsweise Recht. Aktiv legitimiert für ein Rechtsmittel ist nur die bestrafte Person. Es besteht aber die Möglichkeit, dass dein Schriftstück nicht einfach abgewiesen werden könnte, sondern dass die bestrafte Person zur Verbesserung aufgefordert werden müßte (etwa die Vorlage einer Vollmacht). Das kannst du von einem Rechtanwalt überprüfen lassen.
Rosig schaut es aber micht aus.
MFG, MEMIL
Rosig schaut es aber micht aus.
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