Radfahrer angefahren

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JUSLINE
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Radfahrer angefahren

Beitrag von JUSLINE » 22.05.2006, 14:31

Hallo Leute!



Mir ist da was ganz blödes passiert, ich hab am 13.4. nen Radfahrer angefahren, auch meine Aussage dann zu Protokoll gegeben und sogar der Polizist hat gemeint, dass mich der Radfahrer hätte sehen müssen. Das alles war an einer unübersichtlichen Stelle beim rückwärts ausparken und ich bin schon quer über die ganze Fahrbahn gestanden, als ich den Radfahrer im Schritttempo mitgenommen hab. Der Radfahrer ist sofort wieder aufgestanden und wollte weiterfahren, war ja echt nicht schlimm, nur sein Vorderrad hatte nen "Achter" und wir (der Beifahrer und ich) haben ihn nach Hause gebracht. Er ist dann auch (mit seiner Mutter) ins Krankenhaus gefahren und hatte eine Prellung der Schulter. Nun kam am Freitag ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft in der Strafsache wegen § 88. Jetzt hab ich im Internet mal geschaut und tatsächlich was gefunden:



§ 88 StGB

Fahrlässige Körperverletzung



§ 88. (1) Wer fahrlässig einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Trifft den Täter kein schweres Verschulden und ist entweder

[...]

4. aus der Tat keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit einer anderen Person von mehr als dreitägiger Dauer erfolgt, so ist der Täter nach Abs. 1 nicht zu bestrafen.

[...]



Heißt das jetzt, dass der Radfahrer länger als 3 Tage krank war? Ich hab den nämlich am 3. Tag wieder mit seinem (anderem) Fahrrad fahren sehen....



Jetzt ist beabsichtigt ein Strafverfahren gegen mich durchzuführen, wenn ich nicht eine Geldstrafe (für mich unerschwinglich, da ich Abiturient mitten im Abitur bin) zahle...



Was kann ich da tun?

Hab ich den Gesetzestext falsch verstanden?



Über Antworten würd ich mich sehr freuen!

Danke im Vorraus!

schrawenzel2



MEMIL
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RE: Radfahrer angefahren

Beitrag von MEMIL » 17.06.2006, 12:54

Der Gesetztext hast nicht falsch verstanden, aber falsch interpretiert. Es wurde nur angenommen, dass das Opfer so ladiert war. Bewiesen muss erst in einem Verfahren. Darüber hinaus, ist beim Schritttempo kein Fahrlässigkeit möglich. Bleib ruhig und lässt auf auf dich kommen. Es kann nichts passieren. Staatsanwälte müssen auch ihre Löhne verdienen, deswegen klagen sie alles was möglich ist, was auch erklärbar ist. Vieles kann man nur bei der Verhandlung wirklich abklären. In solchen Fällen lassen sie die Anklage sogar fallen. Sie müssen aber das Gesetz hütten.


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