einen guten tag an die experten,
ich hätte eine frage wegen eines autounfalls.
ich war unterwegs in einer seitengasse (einbahn) mit 30er beschränkung. auf der rechten straßenseite sind zuerst schräge parkplätze, dann noch drei parkplätze parallel zur fahrtrichtung, dann eine kurze ausfahrt auf der rechten seite, dnn wieder parkplätze.
in dem bereich der parallelen parkplätze reicht die breite der straße gerade für drei autos aus; davor eigentlich nicht wirklich.
unfallhergang war wie folgt:
ich bremse und fahre in der höhe der drei parkplätze etwas nach rechts, um in meine gegenüberliegende hauseinfahrt einzubiegen. der fahrer hinter mir scheint entweder zu glauben, dass ich rechts stehenbleiben oder in die einfahrt auf der rechten seite einbiegen will und fährt zwischen meiner hauseinfahrt und mir hindurch, wodurch es zu einer kollision kommt.
wie sieht das nun mit der schuldfrage aus?
hätte der fahrer hinter mir nicht jedenfalls stehenbleiben müssen (langsamer werden meinerseits, sicherheitsabstand)? oder hätte ich mich auch vergweissern müssen, dass der fahrer hinter mir dies tut, bevor ich links einbiege?
meiner erinnerung nach habe ich jedoch links geblinkt, seiner erinnerung nach keinesfalls - hier steht also sicher aussage gegen ausage.
der schaden bei ihm dürfte "privat" repariert (lt. seiner telefonischen aussage) bei ca 700,- euro, in einer fachwerkstatt repariert bis zu 2000,- euro betragen (blechschäden an der rechten vorderen seite, licht, evtl. reifen, reifen links vrne ist beim auffahren auf den gehsteig geplatzt). der schaden bei mir ist betragsmäßig noch unklar; so wie es aussieht aber blechschaden kotflügel und seite links vorne; problem bei der spur. also sicher auch nicht gerade billig.
macht es hier ggf überhaupt sinn, das "privat" zu regeln?
oder ist die schuldfrage (eben von wegen sicherheitsabstand) nicht ohnehin auf seiner seite?
wäre über weitere informationen dankbar
jürgen
unfallschuld
RE: unfallschuld
Wenn es Streit um die Schuldfrage gibt, macht es keinen Sinn außergerichtlich sich zu einigen. Andererseits, wenn die Schäden so gering sind, zahlt sich auch nicht aus, die Streit auszutragen.
Grunsätzlich hast du aber Recht, weil bei 30 Klm Beschränkung, hätte der Unfall, wenn er nicht schneller gefahren wäre, gar nicht passieren können. Dafür brauchst nicht einmal einen Sachverständiger, sondern nur einen Richter. Ich habe schon Richter erlebt, der das Auto zum Hof des Gericht beordet hat, und am Ort und Stelle das Dinge selbst besichtigt hat und das Urteil gefällt hat. Das ist eine von diesen Situation.
Grunsätzlich hast du aber Recht, weil bei 30 Klm Beschränkung, hätte der Unfall, wenn er nicht schneller gefahren wäre, gar nicht passieren können. Dafür brauchst nicht einmal einen Sachverständiger, sondern nur einen Richter. Ich habe schon Richter erlebt, der das Auto zum Hof des Gericht beordet hat, und am Ort und Stelle das Dinge selbst besichtigt hat und das Urteil gefällt hat. Das ist eine von diesen Situation.
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