S.G. Damen und Herren,
Vorigen Sonntag den 26.2.2006 habe ich eine meines Erachtens ungerechtfertigte Organstrafverfügung von der BP-Dir. St. Pölten erhalten.
Der Polizist hat am Strafzettel "a" für "an dieser Stelle ein beschildertes Halteverbot besteht" angekreuzt.
Nun befinden sich drei Schilder an einem Mast->
oberstes Schild : Kurzparkzone
Mittleres Schild: "Gilt Mo-Fr 8-18h und Sa 8-12h"
unterstes Schild: Halteverbot
Guten Gewissens habe ich am Sonntag dort geparkt.
Die unterste Tafel wurde lt. Auskunft Polizei St. Pölten erst vor ca. 4 Wochen montiert.
Können Sie mir Bescheid geben, ob die Organstrafverfügung gerechtfertigt ist, oder ob es sich auszahlt auf eine Anzeige zu warten und darum zu streiten ob die Strafe gerechtfertigt ist.
Ich habe vor Ort Fotos gemacht, doch scheint es keine Möglichkeit zu geben zumindesd eines der Fotos hier im Forum sichbar zu machen.
Übrigens fuhr ich heute bei der Stelle vorbei und es parkten wieder 3 Autos dort.
mfg
Michael BERNHARD
(Herzogenburg)
Organstarfverfügung Parken im Halteverbot
RE: Organstarfverfügung Parken im Halteverbot
ich würde es auf einen einspruch ankommen lassen. sprich das an mit den 3 tafeln. sollte nicht sein.
wenn der einspruch nicht durchgehen sollte kostet es nicht so viel mehr.
wenn der einspruch nicht durchgehen sollte kostet es nicht so viel mehr.
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