Gleich vorweg, es handelt sich bei meiner Frage nicht um einen Streit mit der Exekutive, sondern um eine Diskussion unter motorradfahrenden Freunden.
Darf man mit dem C-Schein einen Autobus mit maximal 8 Personen lenken?
Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass das nur zutrifft, wenn ich in einen LKW-und/oder Bus-Werkstatt arbeite und der Bus ein undefinierbares Geräusch aufweist, das nur bei einer Probefahrt mit im Bus verteilten Personen gefunden werden kann.
Andere aus dieser Gruppe behaupten, dass es auch möglich ist unentgeltlich 8 (Vereinsmitglieder) zu einem Treffen zu fahren.
Weil:
1. 8 Personen auch mit dem PKW (FS B)gefahren werden dürfen UND
2. über 3,5 t hzGgew. mit dem LKW (FS C) berechtigt sind.
Wer kann mir bitte weiter helfen?
Vielen Dank im Vorraus
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Fahre nie schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann,
damit er die Objektive der Radarkameras verkleben kann, bevor Du daran vorbeidüst!
Buslenken mit C-Lizenz?
RE: Buslenken mit C-Lizenz?
Hi!
Auf dieser Seite gibts das Führerscheingesetz zum herunterladen:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/ ... index.html
und dort heisst es:
3.1. Klasse C:
c) Fahrzeuge der Klasse D - sofern keine Fahrgäste befördert werden - innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe C gemäß § 65 KFG 1967 erteilt wurde oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr
vollendet hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C ist und
aa) es sich entweder um Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges handelt oder
bb) zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient.
(Die Fahrzeuge der Klasse D sind im KFG definiert.)
Leider ist diese Formulierung auch nicht 100% eindeutig... worauf bezieht sich das "oder wenn der Lenker"? Ausserdem gibts im aktuellen KFG keinen §65.
Auf dieser Seite gibts das Führerscheingesetz zum herunterladen:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/ ... index.html
und dort heisst es:
3.1. Klasse C:
c) Fahrzeuge der Klasse D - sofern keine Fahrgäste befördert werden - innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe C gemäß § 65 KFG 1967 erteilt wurde oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr
vollendet hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C ist und
aa) es sich entweder um Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges handelt oder
bb) zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient.
(Die Fahrzeuge der Klasse D sind im KFG definiert.)
Leider ist diese Formulierung auch nicht 100% eindeutig... worauf bezieht sich das "oder wenn der Lenker"? Ausserdem gibts im aktuellen KFG keinen §65.
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