Ich würde gerne wissen:
Inwieweit ist es einem Hauseigentümer zumutbar die Ablagerungen d. Schneepflugs aus d. Einfahrt zu entfernen? Dabei spielen für mich mehrere Aspekte eine Rolle:
1) n. Beobachtungen im Ortgebiet ist in ALLEN anderen Einfahrten d. zur Seite geschobene Schnee minimal in d. Einfahrt ( in unserer 1,5m u. höher)- wäre hier eine Argumentation mit Ortsüblichkeit möglich?
2) Inwiefern muss die Gemeinde zu Zufahrtsmögl. v. Einsatzfahrzeugen zu Privatstraßen jederzeit gewährleisten/ ermöglichen ? (Polizei konnte nicht zufahren)
Vielen Dank!
Schneeräumung Einfahrt
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste