Anonymverfügung - Fristen?

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Anonymverfügung - Fristen?

Beitrag von JUSLINE » 04.01.2006, 14:20

es wurde eine anonymverfügung an meinen vater gesandt, mit dessen auto ich normalerweise unterwegs bin.



Die Anonymverfügung ist am 20.11.2005 bei meinem Vater eingelangt, der hat natürlich mich als Lenker angegeben. Da ich zur Zeit nicht in Österreich bin wurde nun ein Befragungsbrief an mich gesendet (Befanden Sie sich am... in Österreich, haben Sie in dieser Zeit das KFZ gelenkt, wenn ja...)



Meine Frage:

Dieser Brief ist am Postamt am 20-12-2005 eingelangt und wurde am 22.12. von mir abgeholt.



Hat die BH die 6 Monatsfrist versäumt oder nicht? Wie sieht die Sachlage aus? Kann ich jetzt noch eine Strafverfügung verhindern?






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RE: Anonymverfügung - Fristen?

Beitrag von Gene » 04.01.2006, 16:19

Sie haben vergessen zu schreiben wann das Auto gelenkt wurde.


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RE: Anonymverfügung - Fristen?

Beitrag von JUSLINE » 04.01.2006, 16:22

Danke für den Hinweis!



Das Auto wurde am 21.06.2005 gelenkt


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RE: Anonymverfügung - Fristen?

Beitrag von Gene » 04.01.2006, 16:39

Es gilt nicht der Tag an dem der Brief abgeholt wird, sondern der Tag an dem er auf der Post hinterlegt wird.


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RE: Anonymverfügung - Fristen?

Beitrag von JUSLINE » 04.01.2006, 16:41

1. Heißt das nun, dass die BH im Rahmen der 6-Monatsfrist schon den "richtigen" herausgefunden hat obwohl sie noch keine Antwort bekommen haben?



2. Habe ich nun noch eine Möglichkeit dem Verfahren zu entgehen?


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RE: Anonymverfügung - Fristen?

Beitrag von Gene » 04.01.2006, 16:44

Den Fahrzeughalter ja.

Nein, was kostet es ?


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RE: Anonymverfügung - Fristen?

Beitrag von JUSLINE » 04.01.2006, 16:47

Ich habe noch keine Antwort und Information über das Strafausmaß, denn das Nachfrageschreiben an mich liegt neben mir und wird heute abgeschickt.

Lediglich dass ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wurde


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