ca. 30 km/h zu schnell im Ortsgebiet

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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ca. 30 km/h zu schnell im Ortsgebiet

Beitrag von JUSLINE » 20.12.2005, 08:26

Hi



Heute wurde ich auf dem Weg zur Arbeit innerhalb des



Ortsgebietes von einem Zivilfahrzeug geblitzt. Fuhr ca. 30



km/h zu schnell, wollte nach dem ein Fahrzeug abgebogen ist



wieder aufholen...



Habe seit September letzten Jahres meinen Österreichischen



Probeführerschein. Die erste Überprüfungsfahrt und das



Fahrsicherheitstraining hab ich schon hinter mir, dh die



zweite Überprüfungsfahrt steht noch aus^^



Jetzt würde ich gern wissen was mir passiert, muss ich zu



einer Nachschulung?



Verlier ich für einen Monat meine Fahrerlaubnis?



Es ist übrigens mein erstes Verkehrsdelikt.



Helft mir, die Ungewissheit bringt mich um...



Mfg Soul




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RE: ca. 30 km/h zu schnell im Ortsgebiet

Beitrag von JUSLINE » 21.12.2005, 08:15

Wenn du dich bei der Lenkererhebung selbst als Fahrer angibst sind eine Verwaltungsstrafe, eine Nachschulung und ein Jahr Probezeitverlängerung die Folgen!


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RE: ca. 30 km/h zu schnell im Ortsgebiet

Beitrag von JUSLINE » 29.12.2005, 14:03

Wende einfach den Ausländertrick an. der Funktioniert immer *g*...


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RE: ca. 30 km/h zu schnell im Ortsgebiet

Beitrag von JUSLINE » 18.01.2006, 22:46

Wenn du bei der Lenkererhebung angibst, nicht mehr zu wissen, we gefahren ist, erhälst du eine Strafe wegen "Nichteinhaltung der Auskunftspflicht" als Zulassungsbesitzer.



Diese Strafe ist angeblich 1,5 mal so hoch wie die ursprüngliche strafe, jedoch kann gegen den "Täter", der ja unbekannt bleibt, keine Maßnahme (führerscheinentzug usw.) eingeleitet werden.



In diesem Fall hast du zwar eine batzen Geldstrafe, behälst aber den Schein.



Der Ausländertrick ist hier noch besser: Du gibst bei der Lenkererhebung einen Ausländer (Achtung: keinen Deutschen) an. Die Behörde kann den nämlich nicht bestrafen.


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RE: ca. 30 km/h zu schnell im Ortsgebiet

Beitrag von JUSLINE » 24.02.2006, 14:40

Achtung: der Ausländertrick greift nicht mehr. Es müssen unglaublich viele Beweise erbracht werden, wie zB. FS Nummer der ausländischen Lenkerberechtigung, Nächtigung usw.



Außerdem würde ich mit falschen Angaben vorsichtig sein, da zivile Radarfahrezeuge auch von vorne Fotos machen. Solltest du als Lenker erkannt werden, kommt noch eine Falschaussage vor einer Verwaltungsbehörde dazu.



Fehler eingestehen und dazu stehen.



lg

heiho


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