Anonymverfügung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Anonymverfügung

Beitrag von JUSLINE » 02.12.2005, 10:37

Ich hab gegen Ende Oktober eine Anonymverfügung wegen zu schnell Fahren bekommen. Das ist auch alles recht schön und gut und ich wars auch. Jetzt hab ich eine erneute Anonymverfügung bekommen, vom gleichen Tag und der gleichen Uhrzeit und wieder wegen zu schnell fahren. Das heißt ich soll jetzt nochmal zahlen weil sie mich 50m weiter noch einmal geblitzt haben! Das kann doch nicht sein oder?




MEMIL
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RE: Anonymverfügung

Beitrag von MEMIL » 03.12.2005, 18:38

Leider soll es schon sein. Das Gesezt erlaubt bei jeder Strecke eine neue Strafe dem Sünder zu verpassen. Wenn jedoch die Entfernung wirklich nur 50m betragen hat, dann kannst du Berufung dagegen einbringen, mit der Begründung, dass es sich um die gleich Überschreitung gehandelt hat.

MFG,

memil@gmx.net


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RE: Anonymverfügung

Beitrag von JUSLINE » 06.12.2005, 08:55

Schnellfahren zählt als Dauerdelikt, wenn die Übertretungen im Zuge einer Fahrt von A nach B in einem nachvollziehbaren Zeitraum passiert. Und für ein Dauerdelikt kann man nur einmal bestraft werden.



So bald Sie die Fahrt unterbrechen oder eben aufgehalten werden, gilt es nicht mehr als Dauerdelikt. Es geht da um den neuerlichen Willensentschluss. Wenn Sie zB von Linz nach Wien fahren, dabei mal in Amstetten, mal in St. Pölten, geblitzt werden, dann kann dies als Dauerdelikt gewertet werden, wenn auf Grund des Zeit/Weg-Diagrammes eine durchgehende Geschwindigkeitsüberschreitung angenommen werden kann. Bezahlt wird dann das teurere Ticket.



Sie bekommen sicher alle Strafverfügungen. Erst wenn Sie Einspruch erheben und sich auf die Begehung in Form eines Dauerdeliktes berufen, haben Sie Chancen, dass die "minderwertigen" Übertretungen eingestellt werden und Sie nur die schwerste (=teuerste) bezahlen.



mfg Mephisto




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