§ 24 Abs. 3 lit. d StVO 1960

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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§ 24 Abs. 3 lit. d StVO 1960

Beitrag von JUSLINE » 06.10.2005, 09:10

§ 24 Abs. 3 lit. d StVO 1960



Parkverbot auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben.







Meine Frage gilt dies auch in Sackgassen mit Umkehrmöglichkeit?



Wenn ja, wer regelt dann auf welcher Seite geparkt werden darf?




MEMIL
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RE: § 24 Abs. 3 lit. d StVO 1960

Beitrag von MEMIL » 03.11.2005, 07:42

Gute Frage! Es gilt überall wo eine enge Fahrbahn gibt, egal ob Sackgasse oder sogar Einbahnstraße ist. Jedoch handelt es sich dabei um totes Recht (praeter lege), weil es, wie du richtig angeschnitten hast, fast überall nicht gekennzeichnet wird, welche Seite der Fahrbahn zum Parken verwendet werden kann. Im Streitfall muss die Behörde nachweisen, dass das bestrafte Fahrzeug derjenige war, dass die Übertretung begangen hat und nicht das Fahrzeug, das sich auf der anderen Seite der Fahrbahn gestanden ist. Bei Behinderung wird ein Fahrzeug (bei Bedarf beide) nur abgeschleppt (was schon eine Strafe gleich kommt), die Strafe, wenn überhaupt bestraft wird, kann dann aber mangels Beweis der Behinderung (nur ein der beide Fahrzeuge kann ja behindert haben) abgewendet werden. Die Beweislast der Behinderung liegt hier bei der Behörde, die diese behauptet hat.

Was in der Praxis passiert, ist dass, in Straßen wo diese Situation häufig eintritt und Unfallgefahr besteht, Tafel mit Parkverbot entlang einer Seite der Fahrbahn aufgestellt werden.

Beispiele dieser skurriler Situation -- wo keine Tafel steht -- ist die Gregor-Mendel-Straße im 18. Wienerbezirk, in ihren gesamten Verlauf, wo beiderseitig verparkt wird und fast überall nur eine Fahrspur frei bleibt. Dort wird täglich, ganz brav, mit den Autos getanzt, damit man sich an einander vorbeifahren kann. Andere Straßen (am Land sehr viele) gibt es sicher auch. Damit muss man leben, sonst wäre der Beschilderung (ur) wald noch schlimmer.

MFG,

MEMIL




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