PARKUHR VERSTELLT

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JUSLINE
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PARKUHR VERSTELLT

Beitrag von JUSLINE » 01.08.2005, 22:04

Ich habe in der Kurzparkzone die PARKUHR nach vorne gestellt ohne mein Auto wegzufahren - wurde notiert - Erlagschein Euro 14.-- - jetzt nach Lenkererhebung und Möglichkeit des Einspruches !! EURO 50.- !! Strafe. Es waren vor mir 1 und hinter mir 2 Parkplätze frei - also kein Parkplatzmangel und das STARTEN des Motors verursacht starke Abgase --> Umweltverschmutzung !! Ich werde Einspruch erheben ! Habe ich Chance ?? Gibt es nicht eine §§ oder Urteilsspruch der besagt, dass man nciht wegfahren muss wenn Parkplätze frei sind ??




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RE: PARKUHR VERSTELLT

Beitrag von JUSLINE » 29.11.2005, 13:26

ich bin zwar keine vom fach

aber ich habe das auch mal gemacht.

allerdings habe ich nicht die parkuhr verstellt, sondern einen neuen parkschein reingelegt und den alten weggeworfen.

auch ich wurde aufgeschrieben und musste 20 euro strafe zahlen.

ich fürchte das du beim einspruch keine chance haben wirst,denn es wird immer den "parkplatzwächtern" bzw. der polizei mehr geglaubt als einem normalen bürger.denn auch ich habe einen einspruch gemacht und es ist nix draus worden.

ich musste das selbst erfahren .

aber trotzdem wünsche ich dir alles gute solltest du dich troztdem entschliessen einen einspruch zu machen


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