Kupplungsschaden bei Autoverleih

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JUSLINE
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Kupplungsschaden bei Autoverleih

Beitrag von JUSLINE » 14.06.2005, 18:18

Folgendes ist vor einigen Monaten passiert:

Da ein Bekannter von mir sein Auto in der Nähe meiner Wohnung abgestellt hatte, bat er mich dieses am nächsten Tag zu ihm zu fahren, da er sich am selben Tag nicht mehr in der Lage sah, das Auto zu lenken und ich ohnehin am darauffolgenden Tag zu ihm mußte.

Die Strecke von mir zu ihm beträgt ungefähr 10 Minuten, nach ungefähr 5 Minuten allerdings schon bemerkte ich, dass das Auto nach Rauch zu stinken begann, fuhr aber trotzdem noch weiter. Bei ihm angekommen, fuhren wir (mit demselben Auto) direkt zur Werkstatt, wo ein Kupplungsschaden festgestellt wurde... da ich mich während der Fahrt in keinster Weise falsch verhalten habe und der Mechaniker auch davon sprach, dass eine Autokupplung ein Verschleißteil wäre, wollte ich natürlich auch nichts für den entstandenen Schaden bezahlen, was der betroffene Bekannte wiederum mit dem Androhen einer Klage beantwortete!

Er fuhr danach noch ca. 3 Wochen mit dem beschädigten Auto weiter und ließ es erst dann von einem mit ihm verwandten Automechaniker (und ohne mein Einverständnis) reparieren. Von dieser Rechnung verlangte er als "Einigung" einen "Teil"betrag von 400 Euro. (die Anführungszeichen sind deshalb gesetzt, weil es 1tens eben ein Verwandter war und 2tens der Mechaniker der den Wagen das erste Mal begutachtete lediglich von einem Betrag von ca. 400 sprach... anzunehmen ist also, dass die Verwandschaft ausgenutzt wurde, um den Rechnungsbetrag künstlich in die Höhe zu treiben und mir den eigentlichen Schaden als "Teilschaden" zu verkaufen...)

Da ich mich auch weiterhin in keinster Weise in irgend einer erdenklichen Form schuldig fühle und deswegen keinesfalls bereit bin einen derart hohen Betrag zu zahlen, wollte ich fragen, wie die Rechtslage in solchen Fällen aussieht, im Speziellen natürlich unter diesen Bedingungen (dh Kupplung = Verschleißteil, verzögerte Reperatur, kein 'objektiver' Mechaniker etc.) - bis jetzt (das sind 4 Monate (!!) nach der Angelegenheit) wurde noch keine Einigung erzielt aber auch noch keine Klage eingereicht.



MEMIL
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RE: Kupplungsschaden bei Autoverleih

Beitrag von MEMIL » 18.09.2005, 16:27

Einfach! Stellst dich tot. Er muss beweisen, dass du unsachmäßig gefahren bist. Bei einem gebrauchten Auto, ist das in dem Fall kaum möglich. Kuplungen können jahrelang abnutzen, bevor es zum Bruch kommt. Du musst nicht der "Kindesvater" gewesen sein.

SG,

MEMIL


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