Hallo,
ich habe folgendes Problem: ich habe einen Parkschein mehrmals entwertet. Das hat ein Beamter entdeckt. Ich habe eine Verständigung an der Windschutzscheibe gefunden, dass Anzeige erstattet wurde.
Meine Frage: mit welchen Folgen habe ich zu rechnen? Wie hoch kann die Strafe sein? Wird es bei einer Geldstrafe bleiben, oder gilt meine Tat als Dokumentenfälschun?
danke im Voraus,
mfg
Wiesner
Parkschein Entwertung
RE: Parkschein Entwertung
Hallo,
folgendes OGH Urteil passt:
Ein Parkschein (nach dem Wiener Parkometergesetz) fällt nicht unter den Begriff der Urkunde nach § 74 Z 7 StGB, sondern dem des Wertzeichens nach § 238 StGB, dessen Wiederverwendung (nach
Ausradierung der bereits bei der ersten Verwendung vorgenommenen Markierungen) gemäß § 238 Abs 4 StGB gerichtlich nicht (auch nicht nach § 108 StGB) strafbar ist.
OLG vom 25.11.1976, 16 Bs 421/76; Veröff: EvBl 1977/122 S 248 = ZVR 1977/67 S 85 (mit Anmerkung von Kienapfel)
Das heisst keine Urkundenfälschung, "nur" eine Verwaltungsübertretung, ich bilde mir ein in Wien kostet der Spaß so an die Euro 210,-.
folgendes OGH Urteil passt:
Ein Parkschein (nach dem Wiener Parkometergesetz) fällt nicht unter den Begriff der Urkunde nach § 74 Z 7 StGB, sondern dem des Wertzeichens nach § 238 StGB, dessen Wiederverwendung (nach
Ausradierung der bereits bei der ersten Verwendung vorgenommenen Markierungen) gemäß § 238 Abs 4 StGB gerichtlich nicht (auch nicht nach § 108 StGB) strafbar ist.
OLG vom 25.11.1976, 16 Bs 421/76; Veröff: EvBl 1977/122 S 248 = ZVR 1977/67 S 85 (mit Anmerkung von Kienapfel)
Das heisst keine Urkundenfälschung, "nur" eine Verwaltungsübertretung, ich bilde mir ein in Wien kostet der Spaß so an die Euro 210,-.
RE: Parkschein Entwertung
Danke für die Beantwortung der Frage. Ich habe mittlerweile auch bei der zuständigen MA angerufen. Dort habe ich die selben Infos bekommen. 210Euro ist richtig.
lg
Parker
lg
Parker
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