Parkschein Entwertung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Parkschein Entwertung

Beitrag von JUSLINE » 15.03.2005, 09:14

Hallo,

ich habe folgendes Problem: ich habe einen Parkschein mehrmals entwertet. Das hat ein Beamter entdeckt. Ich habe eine Verständigung an der Windschutzscheibe gefunden, dass Anzeige erstattet wurde.

Meine Frage: mit welchen Folgen habe ich zu rechnen? Wie hoch kann die Strafe sein? Wird es bei einer Geldstrafe bleiben, oder gilt meine Tat als Dokumentenfälschun?

danke im Voraus,

mfg

Wiesner






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RE: Parkschein Entwertung

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2005, 11:47

Hallo,



folgendes OGH Urteil passt:



Ein Parkschein (nach dem Wiener Parkometergesetz) fällt nicht unter den Begriff der Urkunde nach § 74 Z 7 StGB, sondern dem des Wertzeichens nach § 238 StGB, dessen Wiederverwendung (nach

Ausradierung der bereits bei der ersten Verwendung vorgenommenen Markierungen) gemäß § 238 Abs 4 StGB gerichtlich nicht (auch nicht nach § 108 StGB) strafbar ist.

OLG vom 25.11.1976, 16 Bs 421/76; Veröff: EvBl 1977/122 S 248 = ZVR 1977/67 S 85 (mit Anmerkung von Kienapfel)



Das heisst keine Urkundenfälschung, "nur" eine Verwaltungsübertretung, ich bilde mir ein in Wien kostet der Spaß so an die Euro 210,-.

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RE: Parkschein Entwertung

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2005, 17:59

Danke für die Beantwortung der Frage. Ich habe mittlerweile auch bei der zuständigen MA angerufen. Dort habe ich die selben Infos bekommen. 210Euro ist richtig.

lg

Parker

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