Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich hätte eine Frage zur Schneeräumung. Unser Grundstück grenzt an einer nicht asphaltierten Gemeindestrasse, welche mit sehr grobem Schotter (ca. 1 - 2 cm Durchmesser) überzogen ist. Durch die Schneefräsungen wird unser Grundstück sehr starkt mit diesem Schotter (kein Streugut) verschmutz! Von der Gemeinde wird nur auf §10 Abs. 1 des Landesgesetzes Salzburg verwiesen, wo geschrieben steht, dass wir das dulden müssen. Die Zeit die aufgewendet werden uss um unseren Garten von diesem Schotter zu befreien ist immens. Gibt es eine Möglichkeit dem Einhalt zu gewähren?
Mit freundlichen Grüßen
J. Bogensperger
Schneeräumung
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