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Parken Erlaubt?
Parken Erlaubt?
Hallo, dürfen der Schwarze PKW & der Weiße Bus hier Parken? Der Gehweg beginnt laut Schild erst weiter hinten, davor gibt es keine Schilder.
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Re: Parken erlaubt?
Kann anhand des § 24 Abs.1 und Abs.3 StVO (Straßenverkehrsordnung) kein Fall ableiten, wonach dort das Halten und Parken verboten wäre. Um einen Fußgängerweg dürfte es sich tatsächlich nicht handeln, weil dafür die gegenüberliegende Fläche vorgesehen ist. Mich würden die Fahrzeuge auch stören, wenn ich vor oder nach dem links abgebildeten Gebäude vom Hof ausfahren möchte. Steht man vor der Haltelinie unterhalb des Fotos und möchte man auf die Vorrangstraße auffahren, könnte durch die abgestellten Fahrzeuge eine Sichtbehinderung bzw. die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gegeben sein, da man die von links herannahenden Fahrzeuge übersehen könnte. Dasselbe gilt auch für denjenigen, der bei der oberen Ausfahrt vor der Haltelinie steht und nicht genau erkennen könnte, ob wer von rechts angefahren kommt. Eventuell wären diese Umstände zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen der Behörde (§ 35 StVO) oder dem Eigentümer der Liegenschaft zu melden, damit das Halten und Parken explizit unterbunden wird.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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