Ich hatte 2011,einen Entzug der Lenkerberechtigung wegen eines Alkoholdeliktes ( erstmalig.kein Unfall)
Nach Absolvierung einer Nachschulung sowie positiber VPU wurde mir die LBR für ein Jahr befristet, mit Auflage
Abgabe der Leberwerte nach Aufforderung wieder ausgestellt.
Eine schriftliche Aufforderung zur Abgabe der Leberwerte,kann nur entgegen genommen werden,wenn mann sich
an seiner Postadresse aufhält,da ich zu dieser Zeit öfters und mehrwöchig Reisen im Ausland unternommen habe
und den Führerschein nicht unbedingt brauchte,hab ich mehr oder weniger darauf verzichtet,weil mir die
Freiheit zu Reisen wichtiger war.Frag mich wie soll das in der Praxis funktionieren,wenn man mehrere Wochen
Im Ausland ist zb,mit Wohnmobil und in der Zwischenzeit eine Auffordeung kommt,nimmt man das Schriftsück
nicht entgegen,wird die Lenkerberechtig entzogen.
2021 wollte ich den Schein wieder haben,seitdem war ich 4mal beim Amtsarzt,3 mal beim Psychiater,hab
insgesamt 8 Bluttests Leberwerte(bestens) sowie 3 unauffällige ETG Tests ( 12,10 und unter 5 ) ohne Hinweis
auf regelmäßigen erhöhten Alkoholkonsum.Der letze Test war als nicht nachgewiesen tituliert.laut meiner
Anfrage beim wissenschaflichen Leiters des forensich toxologischen Insituts in Wien,wurde mir bestätigt,daß
dieser Wert der bestmöglichste sie ,da unter 5 und deshalb als Absinenzbeweis gilt
der Amtsarzt ( höhnisch und äußerst herablassend im Kasernenton) hat mir trotzdem eine Alkoholabhangigkeit
vorgeworfen,auf meine Einwände das ich prinziell mit 0,0 Promille fahre und keinen Alkoholmißbrauch betreibe
meinte er im aufbrausendem Ton,ich soll ruhig sein,wer glaube ich überhaupt das ich sen und hat eine erneute
befristung von 3 Jahren angeordnet,darauf hin war ich so aufgeregt ,daß ich beim Sehtest aud die schnelle,die
untere 4 Zeile nicht lesen konnte,daraufhin hat er noch eine Augenärztl. Untersuchung angeordnet,wobei
keine Defizite und meine Fahrtauglichkeit bestätigt wurde.
Laut meinen Recherchen und der Dursicht von unzähligen Beschwerdeverfahren beim LVWG bezgl. Befristungen
und Anordungen von Haaranalysen ,ist mein Wissenstand daß diese ohne meine Zustimmung nicht zwangsweise angeordnet werden dürfen, da dies ein massiver Eingriff in mein Recht auf das persönliche Ercsheinungsbild darstellt, mir ist es absolut zuwieder wenn ich mir die Haare wachsen lassen muß,nicht aus Prinzip.bin ich dagegen
sondern,´weil ich längere Haare einfach nicht mag und sie normalerweise nie länger als 1cm trage,
vor 2 Jahren hab ich sie mir zu kurz abgeschnitten und durfte dann den halben Sommer nicht fahren,bis ich wieder die erforderliche Haarlänge ( eien Anordnung war tituliert mit 6 cm obwohl nur 3 cm entnommen werden)
Eine von mir 2malige Abgabe der negativen Blutwerte als Alternative wurde nicht angenomme.
Kann das wirklich sein,daß mir die Lenkerberechtigung verwehrt wird,wenn ich mir die Haare nicht wachsen lassen will ? Wie kann es sein das ich mir eine Alkoholabhängigkeit angelastet wird bzw,der Gesundheitszusand
verdachtsweise als bedenklich ohne bestätigte Hinweise aufgrund der insgesamt unbedenlichen Laborwerte.
Vor Gericht ist eine Verdächtigung eines Tatbestandes nicht ausschlaggebend sonder Beweise.
Ich hab bisjetzt noch keinen rechtskräftigen Beschluß bezgl der weiteren Befrsitung bekommen,schätze aber,daß der Amtsarzt erneut Haaranalysen vorschreibt,meine Zustimmung dazu mit Unterschrift werde ich nicht geben.
Die Rechtsprechung, insbesondere des Oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts (LVwG) und des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), hat wiederholt klargestellt, dass eine zwangsweise Anordnung einer Haaranalyse auf Ethylglucuronid (EtG) oder Suchtmittel nicht gesetzlich geregelt ist und daher grundrechtswidrig ist.
Verfassungsrechtliche Bedenken: Die Anordnung einer Haaranalyse stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit und den Schutz der privaten Lebensführung dar. Dieser Eingriff darf nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen, was bei der Haaranalyse fehlt.
Zwangsmäßige Anordung zum ETG Haartest
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ciro Lucca
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