Hallo,
ich wollte einen PKW von einer Privatperson kaufen. Der Verkäufer hat sich mit mir auf einem öffentlichen Parkplatz zur Besichtigung verabredet. Bei der vereinbarten Besichtigung/Probefahrt wies er mich darauf hin, dass ich nur auf dem Parkplatz (eines Supermarktes) fahren dürfte und ja nicht auf der Straße. Ich dachte mir hierbei zuerst nichts. Beim Inserieren des PKW hat der Verkäufer vermerkt, dass Auto habe noch ein Pickerl bis 05/24 und er kam ja auch mit dem Auto zu der Stelle. Als ich das Pickerl überprüfte, sah ich, dass dies bis 12/18 gültig war!
Durfte er das Auto überhaupt bis zum vereinbarten Ort lenken? Sollte ich das vielleicht melden? Er meinte das Auto wäre in tadellosem Zustand und er hätte alles erneuert. Wie kann er das gemacht haben, wenn das Pickerl, das auf dem Auto angebracht ist, seit 08/18 abgelaufen ist?
§ 57a Überprüfung beim Verkauf von PKW bereits 5 Jahre abgelaufen
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Re: § 57a Überprüfung beim Verkauf von PKW bereits 5 Jahre abgelaufen
Der Verkäufer durfte das Auto mit einem abgelaufenen Pickerl nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Das ist ein Verstoß gegen die Zulassungsvorschriften. Sie können den Vorfall der zuständigen Behörde melden, insbesondere wenn Sie den Eindruck haben, dass der Verkäufer bewusst irreführende Angaben gemacht hat. Ein Auto ohne gültiges Pickerl darf nur im privaten Bereich bewegt werden, nicht im öffentlichen Verkehr.christina-ka hat geschrieben: ↑01.12.2023, 17:42Hallo,
ich wollte einen PKW von einer Privatperson kaufen. Der Verkäufer hat sich mit mir auf einem öffentlichen Parkplatz zur Besichtigung verabredet. Bei der vereinbarten Besichtigung/Probefahrt wies er mich darauf hin, dass ich nur auf dem Parkplatz (eines Supermarktes) fahren dürfte und ja nicht auf der Straße. Ich dachte mir hierbei zuerst nichts. Beim Inserieren des PKW hat der Verkäufer vermerkt, dass Auto habe noch ein Pickerl bis 05/24 und er kam ja auch mit dem Auto zu der Stelle. Als ich das Pickerl überprüfte, sah ich, dass dies bis 12/18 gültig war!
Durfte er das Auto überhaupt bis zum vereinbarten Ort lenken? Sollte ich das vielleicht melden? Er meinte das Auto wäre in tadellosem Zustand und er hätte alles erneuert. Wie kann er das gemacht haben, wenn das Pickerl, das auf dem Auto angebracht ist, seit 08/18 abgelaufen ist?
Re: § 57a Überprüfung beim Verkauf von PKW bereits 5 Jahre abgelaufen
Steht zwar schon oft in diesem Forum, aber die Behauptung des Verkäufers war entsprechend § 1 Abs.1 StVO (Straßenverkehrsordnung) falsch, falls es sich um eine Fläche mit öffentlichem Verkehr handelt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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