Ich habe mal eine ganz grundsätzliche Frage zu Verkehrsunfällen.
Angenommen A fährt mit dem Auto von B.
A und C haben einen Verkehrsunfall.
C behauptet, dass A schuld ist und möchte Schadenersatz.
Wen belangt C nun und inwiefern wirkt hier die Haftpflichtversicherung von B's Auto mit? Inwiefern spielt hier das EKHG rein?
Verkehrsunfall
Re: Verkehrsunfall
Laut § 26 KHVG (Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz) sind alle Personen mitversichert, die mit Wissen und Willen des Fahrzeughalters beim Betrieb des Fahrzeuges tätig sind (siehe auch § 3 Z 3 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz EKHG). Der Versicherungsträger haftet demnach solidarisch mit dem Versicherungsnehmer. Wusste der Halter iSv § 3 Z 2 EKHG nichts von der Inbetriebnahme seines Fahrzeugs durch einen Schwarzfahrer, kann die Solidarhaftung dennoch greifen, sofern er es begünstigt hat. Dem Versicherten trifft keine Haftung, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Verrichtungen des Kraftfahrzeugs beruhte (§ 9 EKHG).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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