Führerscheinentzug nach Restalkohol bei der Heimfahrt von einem Musikfestival

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Supersonic
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Führerscheinentzug nach Restalkohol bei der Heimfahrt von einem Musikfestival

Beitrag von Supersonic » 16.08.2024, 03:11

Hallo, ich hoffe, dass dieses Forum hier noch aktiv ist, da man sich ja einigermaßen durch Spambots kämpfen muss. :)

Also, mir ist vergangenes Wochenende am Sonntag nach einem Musikfestival leider eine Fehleinschätzung bzw. ein dummer Fehler unterlaufen. Habe im Auto übernachtet, zuletzt um 3 Uhr früh etwas getrunken und wollte um 10:30 heimfahren. Zuvor bin ich noch mit Freunden zum Imbiss am Campingplatz um zu frühstücken und einen Kaffee zu trinken. Danach ging es, wie jedes Jahr, zu einem Stand, wo man bei einem Alkovortester gegen eine kleine Spende blasen konnte. Nachdem mein Freund den Wert 0,0 erreichte, war ich an der Reihe, doch plötzlich versagte das Testgerät und wir wurden leider weggeschickt. Wir gingen zu unseren Autos, meine Freunde fuhren, ich räumte noch unseren Müll weg, wartete eine halbe Stunde, setzte mich dann ins Auto und wollte losfahren, da ich mich weder schwindlig, noch sonst irgendwie beeinträchtigt fühlte, nur leicht müde. Was sich als grobe Fehleinschätzung meinerseits herausstellen sollte, denn schon in der nächsten Ortschaft wurde ich aufgehalten, da ein großes Planquadrat hochgezogen wurde, mit fast 700 Kontrollen und über 20 Führerscheinabnahmen. Der Wert beim Alkomaten ergab letztendlich 0,67 mg, also gut 1,3 Promille, was mich sehr erschrak, denn niemals wäre ich mit diesem Wissen in ein Auto gestiegen, aber da bin ich nun mal selbst Schuld, durch voreiliges Handeln, das ist mir klar.

Vorgestern bekam ich nun einen elektronischen Brief mit dem Titel "Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme" sowie die Anzeige, wo mir zwei Wochen gegeben wird, um eine Stellungnahme zu verfassen und meine Einkommens- bzw. Vermögenswerte bekannt zu geben, da sie sonst von der Behörde geschätzt werden würden. Blöderweise bin ich gerade arbeitslos (nicht gemeldet und somit auch keine Bezüge vom Staat), lebe bei meinen Eltern und habe gerade nicht sehr viel Geld. Meine Eltern würden mir wohl das Geld leihen, aber wie sollte ich jetzt am besten weiter vorgehen und wozu dient diese Stellungnahme? Hat man durch sie und ein Schuldbekenntnis darin Chancen, dass die Geldstrafe nicht so hoch ausfällt (Rahmen: 1200 bis 4400 Euro)? Oder ist das nur ein Mittel zum Einspruch? Und was wäre besser, zu sagen, dass man wenig Geld hat oder es von der Behörde schätzen lassen? Meine Befürchtung ist, dass sie bei wenig Geld gleich die Ersatzfreiheitsstrafe in Gang bringen könnten. Ich habe da rechtlich einfach keine Ahnung, da ich mir noch nie etwas zu Schulden kommen habe lassen und wäre sehr dankbar, wenn sich hier jemand dazu melden könnte.

Liebe Grüße



alles2
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Re: Führerscheinentzug nach Restalkohol bei der Heimfahrt von einem Musikfestival

Beitrag von alles2 » 16.08.2024, 09:32

Damit möchte ich auf das hier verweisen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18007

oder auch dorthin:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=25398#p54645

Wie Du selbst erkannt hast, hat die Behörde ein breites Spektrum, was die Bemessung der Strafhöhe anbelangt. Da spielen viele Faktoren mit (Grad des Verschuldens, Vormerkungen, ...) und bei Dir gilt es nun darum, dass es möglichst niedrig angesetzt wird. Weiß die Behörde nichts von Dir, geht man einfach von Annahmen oder Durchschnittswerten aus wie z.B. ein Einkommen von 1800 bis 2000 Euro. Liegt man darunter und hat man auch Unterhalt zu zahlen oder gar Schulden, würde ich schon die Einkommensverhältnisse bekanntgeben.

Die Republik hat in erster Linie ein Interesse daran, das Geld zu sehen. Daher wird man die Strafe nicht so schnell einzusitzen haben. Anders verhält es sich, wenn man dem Verkehrsamt glaubhaft vermittelt, dass man es nicht zahlen kann und will. Du könntest daher so wie hier die Gelegenheit nutzen, um darzulegen, warum Du eigentlich der Meinung bist, fahrtüchtig gewesen zu sein, und was Du alles unternommen hattest, um nicht alkoholisiert am Steuer zu sein. Neben der Bekundung der Einsichtigkeit kann man äußern, dass es einem eine Lehre war, es hinkünftig nicht mehr passieren wird (indem man sich einen eigenen Alkotester zulegt) und man daher die Geldstrafe bitte im unteren Bereich ansiedeln möge.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Supersonic
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Re: Führerscheinentzug nach Restalkohol bei der Heimfahrt von einem Musikfestival

Beitrag von Supersonic » 17.08.2024, 05:06

Danke für die Tipps, hast mir einiges an Angst und Unwissenheit genommen, deine Postings sind ja ein wahrer Erfahrungsschatz, du bist selbst aber kein Jurist oder?

Ich bin mir meiner Schuld auf jeden Fall bewusst und daher natürlich jetzt auch der Meinung, dass ich nicht fahren hätte dürfen, aber damals habe ich es mir halt gedacht, dass es möglich wäre, rein gefühlsmäßig. Die Amtshandlung mit den Polizisten ist auch gut abgelaufen und die meinten sogar, dass ich nicht so wirke als hätte ich 1,3 Promille ("Der steht jo echt wie a Baum"). In der Anzeige steht "gerader Gang" und "höflich". Werde das nun so mit Bedauern sowie Einsicht verfassen und hoffe auf ein mildes Ergebnis, denn 4000 wären schon ein ordentlicher Schlag für mich in meiner aktuellen Situation, dazu kommen ja noch die Kosten für Nachschulung etc..

alles2
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Re: Führerscheinentzug nach Restalkohol bei der Heimfahrt von einem Musikfestival

Beitrag von alles2 » 17.08.2024, 11:01

Habe es schon mit genug Straferkenntnissen zu tun gehabt und mich als Nicht-Jurist in die Materie eingelesen. Für solche Belange braucht es keinen Anwalt, außer man akzeptiert selbst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht.

Also wegen einer abzusitzenden Ersatzfreiheitsstrafe brauchst Du Dir weniger Sorgen. Vorher würde noch die Fahrnis- und Gehaltsexekution durch die Behörde veranlasst werden. Im Rahmen dessen gäbe es genug Gelegenheiten, seiner Verpflichtung nachzukommen. Das erübrigt sich jedoch, wenn man ohnehin bekundet hat, die Geldstrafe zu bezahlen und es auch (zumindest in Raten) tut.

Das und ein eventuelles Rechtsmittel kann man sich anschauen, wenn das Straferkenntnis vorliegt. Die gesetzliche Grundlage dafür dürfte so aussehen, was sich in einem anderen Thread findet:
alles2 hat geschrieben:
13.01.2021, 20:48
Das wären also 1,44 Promille, was laut § 99 (1a) StVO eine Geldstrafe von 1200 bis 4400 Euro und laut § 26 Abs.2 Z.4 FSG den Entzug der Lenkberechtigung von 4 Monaten bedeuten würde. Ein amtsärztliches Gutachten und die verkehrspsychologische Untersuchung wäre dann nicht erforderlich.
In der Stellungnahme kannst Du erwähnen, dass Du Dich verkehrszuverlässig gefühlt hast und auch für den Beamten keinerlei Symptome einer Beeinträchtigung festzustellen war. Die gesetzlichen Werte sind eben nur Maßstäbe, während sich der gleiche Blutalkoholgehalt bei jedem anders auswirken oder äußern kann. Ergänzen und näher ausführen könnte man, dass nie eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bestand und ob der Gesamtumstände die Verwerflichkeit als gering anzusehen wäre. Daher gehe ich von einer Strafhöhe im unteren Bereich aus. Besonders hervorzuheben wäre, dass man sich im Straßenverkehr sonst stets ordentlich verhalten hat.
Zuletzt geändert von alles2 am 13.10.2024, 10:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Supersonic
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Re: Führerscheinentzug nach Restalkohol bei der Heimfahrt von einem Musikfestival

Beitrag von Supersonic » 13.10.2024, 09:10

Im Nachhinein nochmal danke für deine Postings @alles2!

Hat gut hingehaut mit der Mindeststrafe, alles gute dir!

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