es handelt sich um eine Frage bzgl. des lieben Thema`s "Dienstwagen".
Mein Hauptwohnsitz ist Österreich, mein Arbeitgeber hat seinen Firmensitz in Deutschland.
Nun besteht die Möglichtkeit eines Dienstwagen.
Da der Firmensitz in DE ist, würde auch das Kennzeichen aus DE sein.
Nun sieht das österreichische Recht hier innerhalb der EU einen Sonderfall vor, der circa so klingt:
Quelle:"Wer als Inländer ein ausländisches Fahrzeug in Österreich verwendet, bei dem wird (bis zum Gegenbeweis) vermutet, dass das Fahrzeug einen dauernden Standort in Österreich hat. Diese Vermutung bewirkt, dass ein solches Fahrzeug binnen eines Monats in Österreich zum Verkehr zuzulassen ist (österreichisches Kennzeichen) und die entsprechenden Abgaben (Normverbrauchsabgabe [NoVA], Kfz-Steuer, motorbezogene Versicherungssteuer,…) fällig werden."
https://www.wko.at/transport/verwendung-kfz-auslaendisches-kennzeichen-oe#heading_Zulaessige_Verwendung_eines_im_Ausland_zugelassenen_Fahrzeuges
Gegenläufige Informationen findet man allerdings auch hier:
Quelle:In seiner Entscheidung vom 23.04.2021, RV/5101041/2013, kommt das BFG zum Schluss, dass Dienstfahrzeuge eines ausländischen Unternehmens, welche von inländischen Außendienstmitarbeitern überwiegend im Inland genutzt werden, trotz des Vorliegens einer inländischen Betriebsstätte iSd § 29 BAO keinen dauernden Standort im Inland begründen und somit keine NoVA-Pflicht entsteht.
https://kpmg.com/at/de/home/insights/2021/07/tn-bfg-zur-nova-pflicht-von-dienstfahrzeugen-bei-auslaendischem-sitz-und-inlaendischer-betriebsstaette.html
Auf EU Rechtsebene ist es zwar beschrieben, aber auch nicht eindeutig und es wird immer auf die nationalen Gesetze verwiesen.
Gibt es hier Personen, die diesbezüglich weiterführende und möglichst transparente Quelle und Informationen zur Hand haben?
Ich bedanke mich im Voraus,
Klaus