Parkverstoß Verjährung

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Parkverstoß Verjährung

Beitrag von Poster » 10.08.2018, 21:20

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin in Deutschland ansässig und wollte mich schlau machen in Sachen Parkverstöße in Österreich. Wie schaut es aus, wenn man lt. Bezirkshauptmannschaft einen Parkverstoß begangen hat (zum 10.09.2014) mit der Verjährung aus? Wenn man die Lenkerauskunft nicht erteilt, es zur Strafverfügung kommt, für den man Einspruch erhebt, aber dem nicht entsprochen wurde.

Wenn ich mich nicht falsch informiert habe, beträgt die Vollstreckungsverjährung 3 Jahre. Doch wann beginnen diese 3 Jahre, ab Tatzeitpunkt, Datum der Lenkererhebung, der Strafverfügung oder des endgültigen Bescheids?

Herzlichen Dank schonmal für die Antworten..



SK
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Re: Parkverstoß Verjährung

Beitrag von SK » 13.08.2018, 20:24

Es gibt mehrere Arten von Verjährung.

Verfolgungsverjährung: 1 Jahr, ab Vollendung der Tat. Binnen 1 Jahr muss gegen den Täter Ermittlungshandlungen gesezt werden.

Strafbarkeitsverjährung: 3 Jahre, ab Vollendung der Tat. Nach 3 Jahren darf der Täter nicht mehr bestraft werden.

Vollstreckungsverjährung: 3 Jahre ab Rechtskraft des Straferkentnisses. Nach 3 Jahren ab Rechtskraft des Straferkenntnisses darf die Strafe nicht mehr vollstreckt werden.

Eine Lenkerauskunft müssten sie jedoch auch nach 3 Jahren noch erteilen. Wann bekamen Sie die Lenkerauskunft? Was wird konkret vorgeworfen?

MfG RA Sebastian Kinberger

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Re: Parkverstoß Verjährung

Beitrag von Poster » 17.08.2018, 20:23

Die Lenkerauskunft bekam ich Dezember 2014. Mir wird vorgeworfen an einer Autobahn-Tankstelle auf einer Durchfahrtsstraße geparkt zu haben. Ein Parkverbotsschild war nicht ersichtlich und die Straße war zudem vollgeparkt. Die tatsächliche Haltezeit war ca. 5 Minuten. Es fuhr ein Streifenwagen mit Schrittgeschwindigkeit vorbei ohne die falsch Parkenden zu verwarnen.

Gilt die Vollstreckungsverjährung ab Datum der Strafverfügung oder ab Rechtskraft des Bescheids nach Einspruch? Welche Folgen hat es, wenn man die Lenkerauskunft nach 3 Jahren erteilt?

Vielen Dank..

SK
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Re: Parkverstoß Verjährung

Beitrag von SK » 18.08.2018, 21:19

Eine Lenkerauskunft ist binnen 14 Tagen zu beantworten. Nehmen wir an Sie haben die Lenkerauskunft am letzten Tag des Dezember, 31.12.2014 bekommen. Daher hätte spätestens am 14.1.2015 die Lenkerauskunft beantworten müssen.

Wenn bis zum 14.1.2018 kein Straferkenntnis ausgesprochen wurde, ist das Verfahren wegen Strafbarkeitsverjährung einzustellen.

Die 3 Jahre der Vollstreckungsverjährung gelten ab der Rechtskraft des Strafbescheides.

MfG

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Re: Parkverstoß Verjährung

Beitrag von Poster » 19.08.2018, 20:38

Die Lenkerauskunft wurde nicht beantwortet (ich war mir nicht sicher ob ich oder meine Frau am Lenker war), es wurde dann angenommen, dass ich als Halter das Auto dort geparkt habe. Ich habe dann eine Strafverfügung (oder war es eine Straferkenntnis?) bekommen. Meinem Einspruch wurde nicht entsprochen.

Den entgültigen Bescheid habe ich im Frühling 2016 erhalten.

Ab wann gilt in diesem Fall die Vollstreckungsverjährung?

Vielen Dank

SK
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Re: Parkverstoß Verjährung

Beitrag von SK » 26.08.2018, 21:07

Die 3 Jahre Vollstreckungsverjährung laufen ab Rechtskraft des Strafbescheides, solange keine Gründe vorliegen, die die Verjährung aussetzt oder aufschiebt.

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