Hallo, hätte eine grundlegende Frage ob es sich hierbei um Parken in 2ter Spur handelt oder nicht:
http://abload.de/img/2spurxukek.png
Stehen die roten Fahrzeuge in 2ter Spur? Das grüne sind Grünflächen mit Bäumen drauf! Daneben ist ein Satelitenfoto.
Die Problematik ist jene, die Straße ist eine Sackgasse mit Zufahrten zu Garagen usw. Allerdings ist durch das Parken der "roten" Fahrzeuge das ein- und ausparken teils erheblich erschwert und es kommt nicht selten vor das so ein Fahrzeug mit dem Vorderreifen in der Garageneinfahrt steht.
Das nächste Problem ist das bereits einige Leute bei der örtlichen Polizei angerufen haben und das einzige das kam war: "Wir schicken jemanden wenn Zeit ist, wir kümmern uns drum, alle Einsatzkräfte sind unterwegs aber es wird jemand vorbei kommen" also jede Menge blabla und nichts passiert.
Handelt es sich um Parken in 2ter Spur oder dürfen die Fahrzeuge dort stehen?
Welche Möglichkeiten hat man damit die Polizei auch wirklich kommt. In den letzten 3 Jahren wurden 1 mal Strafen verteilt, das ist einfach zu wenig und damit schreckt man niemanden ab.
Gibt es eine Beschwerdestelle? Viele sind der Meinung es helfen nur tägliche Anzeigen, aber ich denke es kann nicht Sinn und Zweck sein die örtliche Polizei täglich damit zu quälen um sie endlich zum arbeiten zu bewegen!
Parken in 2ter Spur?
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- Registriert: 02.02.2011, 16:48
Leider ist es so, dass bei den sogenannten Baumscheiben keine 2. Spur schreiben kann.
ABER.
Wenn ein Teil des FZGs über die Baumscheibe ragt, dann kann man 2. Spur schreiben. Die zweite Möglichkeit ist, wie schon erwähnt, ein Strafmandat für das nicht einhalten der Restfahrbahnbreite. (Mit Gegenverkehr 5,2m) Wenn aber nur auf einer Seite ein FZG steht, denke ich, dass die 5,2m gegeben sind und dadurch kann man kein Strafmandat ausstellen.
ABER.
Wenn ein Teil des FZGs über die Baumscheibe ragt, dann kann man 2. Spur schreiben. Die zweite Möglichkeit ist, wie schon erwähnt, ein Strafmandat für das nicht einhalten der Restfahrbahnbreite. (Mit Gegenverkehr 5,2m) Wenn aber nur auf einer Seite ein FZG steht, denke ich, dass die 5,2m gegeben sind und dadurch kann man kein Strafmandat ausstellen.
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