Serveduz Recht

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Godly
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Serveduz Recht

Beitrag von Godly » 24.02.2013, 01:26

Hallo

Ich habe momentan Probleme bezüglich dem Serveduz-Recht mit meinem Nachbarn bzw dessen Vermieter.

Beim Kauf des Hauses haben wir (leider) mündlich das Serveduz Recht für die Zufahrt des Nachbarhauses erhalten da im unteren Bereich des Gebäudes unsere Firma ist und so die Kunden besser zufahren können.

Nun nach 10 Jahren wurde das Nachbarhaus neu vermietet und nach einem Streit mit dem neuen Mieter hat und dessen Vermieter darauf hingewiesen das er sich nun an kein Serveduz Recht mehr erinnern kann und wir nun über unser eigenes Grundstück zufahren sollen welches zwar ausreichend ist für ein Auto aber da auch unsere Kundschaft auch zufährt das ein Problem ergibt.

Jetzt wollte ich wissen, da wir dieses Grundstück seit nun mehr als 10 Jahren benutzen, er uns dieses Recht einfach wieder entziehen kann? oder es für uns andere Möglichkeiten gibt?
(Von diesem Vermieter haben wir auch unser Haus gekauft und eben damals mit der mündlichen Zusage des Serveduz Rechtes)

Vielen Dank für eure Hilfe



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Servitut (sic!)

Beitrag von Manannan » 24.02.2013, 19:47

Wenn die Servitut nicht grundbücherlich eingetragen ist und auch sonst keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, dann ist von einer Bittleihe auszugehen, die von Ihrem Nachbarn jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.
Sollte das Geh- bzw Fahrtrecht bereits mehr als 30 Jahre bestanden haben, dann können Sie auf Ersitzung klagen (Zeugenbeweis!).
Weiters haben Sie die Möglichkeit, die Zufahrt ev über das Notwegegesetz 1896 mittels Gerichtsbeschluss zu erlangen. Dazu müssen aber die Vorteile für Ihre Liegenschaft die Nachteile für die Belastung der Liegenschaft des Nachbarn überwiegen.
Diese ist idR dann erfolgreich, wenn Sie sonst keine oder nur eine unzureichende Verbindung zum öffentlichen Wegenetz haben.

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