Darf ein polizist eine kfzkontrolle durchführen wenn ich mich nicht im fahrzeug befinde!
Nach dem einparken behauptete er ich war zu schnell und nicht angeschnallt! Kostete 35.
Ich war ausgestiegen und bereits am weg in die wohnung als er plötzlich hinter mir stand, mit zivil kfz!
Darf er dass?
Muss er mir die behauptung beweisen können?
Genügt als beweis die aussage seines partners?
Solche schikanen passieren in unserer strasse fast täglich!
Sie fahren dann nicht angeschnalt, zu schnell und in einer anreiner strasse weiter!
Müssen sich polizisten im zivil kfz nicht an die stvo halten?
Fahrzeugkontrolle
Polizisten sind Exekutivorgane, die dürfen eine ganze Menge wenn es um Strafverfolgung, Ruhe und Ordnung geht.
Falls jedoch so ein Exekutivorgan unverhältnismäßig in Ihr Persönlichkeitsrecht eingreift bzw. Sie dabei gar zu Schaden kommen, dann haben Sie alle Möglichkeiten sich zu beschweren bis hinauf zum VerWGH bzw. VerfassGH.
Polizisten haben ja nicht nur ihre allgemeine Dienstvorschriften, sondern auch dauernd neue Tagesbefehle von "oben", d.h. vom Innenministerium, das direkt Weisungen und Verordnungen erlässt.
Und was die Methoden und Erfindungsreichtum anlangt, stehen die Autofahrer den Polizisten auf keinen Fall nach, oder?

Falls jedoch so ein Exekutivorgan unverhältnismäßig in Ihr Persönlichkeitsrecht eingreift bzw. Sie dabei gar zu Schaden kommen, dann haben Sie alle Möglichkeiten sich zu beschweren bis hinauf zum VerWGH bzw. VerfassGH.
Polizisten haben ja nicht nur ihre allgemeine Dienstvorschriften, sondern auch dauernd neue Tagesbefehle von "oben", d.h. vom Innenministerium, das direkt Weisungen und Verordnungen erlässt.
Und was die Methoden und Erfindungsreichtum anlangt, stehen die Autofahrer den Polizisten auf keinen Fall nach, oder?



Zivil-Fzge. sind auch Fahrzeuge des öffenltichen Sicherheitsdienstes und fallen unter § 26a StVO und sind demnach auch von sämltichen straßenrechtichen Vorschriften ausgenommen.
Bezüglich der Unverhältnismäßigkeit kannst dich immer mittels Maßnahmenbeschwerde an den jeweiligen UVS des Landes richten.
Das mit den "Tagesbefehlen" ..... na ja....... Meinung der Bevölkerung.....
Bezüglich der Unverhältnismäßigkeit kannst dich immer mittels Maßnahmenbeschwerde an den jeweiligen UVS des Landes richten.
Das mit den "Tagesbefehlen" ..... na ja....... Meinung der Bevölkerung.....
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- Beiträge: 4
- Registriert: 05.02.2013, 16:44
Für die Leser hier im Forum eine kleine Anmerkung zu den hier als "Tagesbefehle" bezeichneten Aktionen.
Es gibt sie natürlich schon, diese speziellen Aufträge und natürlich steckt auch ein tieferer Sinn dahinter. Man denke dabei an "Alkohol-Planquadrate", spezielle Aktionen im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung oder an großräumige LKW-Kontrollen mit technischem Prüfzug etc.
Auch im Tagesgeschäft der Ordnungshüter gibt es saisonbedingt bestimmte Schwerpunktthemen wie Gurtenpflicht oder Winterausrüstung, die von Oben vorgegeben werden. Darüber hinaus wird in jedem örtlichen Zuständigkeitsbereich natürlich auch auf lokale Probleme geachtet und das Augenmerk auf bestimmte Verstöße gerichtet.
Es gibt sie natürlich schon, diese speziellen Aufträge und natürlich steckt auch ein tieferer Sinn dahinter. Man denke dabei an "Alkohol-Planquadrate", spezielle Aktionen im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung oder an großräumige LKW-Kontrollen mit technischem Prüfzug etc.
Auch im Tagesgeschäft der Ordnungshüter gibt es saisonbedingt bestimmte Schwerpunktthemen wie Gurtenpflicht oder Winterausrüstung, die von Oben vorgegeben werden. Darüber hinaus wird in jedem örtlichen Zuständigkeitsbereich natürlich auch auf lokale Probleme geachtet und das Augenmerk auf bestimmte Verstöße gerichtet.
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