Fußgängerübergang

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Synonym
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Fußgängerübergang

Beitrag von Synonym » 26.06.2012, 07:41

Hallo,

hätte da ein paar Fragen zum Fußgängerübergang ("Zebrastreifen").

Wenn sich ein Radfahrer einem Zebrastreifen nähert, wo KEIN Radfahrübergang ist. Muss ich da stehen bleiben? Oder muss der Radfahrer vorher absteigen. Wie sieht das bei Kindern aus?

Wann muss ich beim Zebrastreifen stehen bleiben? Wie weit bzw. wie nah muss der Fußgänger beim Zebrastreifen sein?

Danke!



Hank
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Beitrag von Hank » 30.06.2012, 21:03

Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit jedenfalls den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Und Kinder sind sowieso automatisch bevorzugte Straßenbenützer in jeder Beziehung - jeder Verkehrsteilnehmer hat Kindern das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und falls erforderlich, auch anzuhalten.

Synonym
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Beitrag von Synonym » 02.07.2012, 07:32

Hm das beantwortet meine Frage nicht so Ganz und ist sehr Allgemein gehalten.


Muss ich Kinder wirklich IMMER queren lassen?
Auch wenn sie auf einer Bundesstraße, von einer Seitenstraße kommen und auf die andere Seite wollen obwohl dort keine Straße weiter führt sondern nur ein Radweg ?!

Hank
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Beitrag von Hank » 07.07.2012, 08:10

Jus ist keine exakte Wissenschaft und deswegen gibt es in der StVO den sog. "Vertrauensgrundsatz", d.h. jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich eben um Kinder handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten. 

Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Kindspersonen insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.

Die Grenze der gebotenen Vorsicht bildet stets die Zumutbarkeit, weil es kann auch trotz allergrößter Vorsicht etwas passieren, leider, also positiv an den Schutzengel denken, oder?

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