Hallo,
wieder mal eine Frage aus reinem Interesse, nachdem eigene Recherche nichts ergeben hat (vielleicht versteh ich auch nur was gewaltig falsch):
Wenn jemand wegen Telefonierens am Steuer aufgehalten und gestraft wird, und dann die Strafe gleich bezahlt, also keine Anzeige bekommt - wie nennt man das korrekt??
Organmandat kann es nicht sein, das geht ja nur bis 36€, und Handyfonieren kostet ja 50,-
Und eine Anonymverfügung kanns ja (glaube ich) auch nicht sein, weil die wird ja von der Behörde ausgestellt und per Post zugeschickt.
Also, wie heißt man einen bar bezahlten Strafzettel der die OM-Grenze überschreitet "fachchinesisch" korrekt?
LG S.
Strafzettel für Telefonieren am Steuer - wie nennt man das?
Ich vermute, du sprichst einen erst kürzlich im Fernsehen ausgestrahlten Bericht an.
Also der Beamte hat völlig richtig gehandelt und ja, es handelt sich definitiv um ein Organmandat (= Organstrafverfügung).
Grundsätzlich darf ein Organmandat laut dem VStG - also wie bereits von dir angesprochen - nur bis zu einer Höhe von 36,00 Euro verhängt werden. Es gibt jedoch - wie überall - Ausnahmen.
Im Verwaltungsstrafgesetz ist ein Höchstwert festgelegt, der - wenn nicht durch andere Materiengesetze anders geregelt - den Betrag von 36,00 Euro nicht übersteigen darf. Im gegenständlichen Fall ist dies durch ein Materiengesetz speziell geregelt und von daher gesetzeskonform.
Im Falle des "Telefonierens am Steuer" ist nämlich im § 134 Abs. 3c KFG eindeutig normiert, dass derartige Übertretungen mit Organstrafverfügung in der Höhe von 50,00 Euro zu ahnden sind.
Also der Beamte hat völlig richtig gehandelt und ja, es handelt sich definitiv um ein Organmandat (= Organstrafverfügung).
Grundsätzlich darf ein Organmandat laut dem VStG - also wie bereits von dir angesprochen - nur bis zu einer Höhe von 36,00 Euro verhängt werden. Es gibt jedoch - wie überall - Ausnahmen.
Im Verwaltungsstrafgesetz ist ein Höchstwert festgelegt, der - wenn nicht durch andere Materiengesetze anders geregelt - den Betrag von 36,00 Euro nicht übersteigen darf. Im gegenständlichen Fall ist dies durch ein Materiengesetz speziell geregelt und von daher gesetzeskonform.
Im Falle des "Telefonierens am Steuer" ist nämlich im § 134 Abs. 3c KFG eindeutig normiert, dass derartige Übertretungen mit Organstrafverfügung in der Höhe von 50,00 Euro zu ahnden sind.
Hallo,
nein, kein Fernsehbericht, ich wusste gar nicht dass da diesbezüglich was im Fernsehen lief!?
Ich habe nur mal mit einem Arbeitskollegen darüber diskutiert weil ich ihm erklärt habe dass man für 2 Delikte auch 2 OM ausfüllen muss und nicht der Einfachheit halber die Summe auf nur einen Zettel schreiben, wie manche meinten (wir sind privater Sicherheitsdienst, Straßenaufsicht, wenn ich nicht beruflich damit zu tun hätte würd ich wahrscheinlich auf solche Fragen gar nicht kommen
)
Wir konnten uns das dann bloß nicht erklären, aufgrund der €36-Obergrenze, wo sowas wie telefonieren dann einzuordnen ist.
Vielen Dank auf jeden Fall für deine Auskunft, mein Fehler war wohl dass ich nur im VStG gesucht habe. Die Geschwindigkeitsüberschreitung für die man bar bezahlt ist dann wohl auch so ein Ausnahmefall, wenn ich das richtig verstehe?
LG S.
nein, kein Fernsehbericht, ich wusste gar nicht dass da diesbezüglich was im Fernsehen lief!?
Ich habe nur mal mit einem Arbeitskollegen darüber diskutiert weil ich ihm erklärt habe dass man für 2 Delikte auch 2 OM ausfüllen muss und nicht der Einfachheit halber die Summe auf nur einen Zettel schreiben, wie manche meinten (wir sind privater Sicherheitsdienst, Straßenaufsicht, wenn ich nicht beruflich damit zu tun hätte würd ich wahrscheinlich auf solche Fragen gar nicht kommen

Wir konnten uns das dann bloß nicht erklären, aufgrund der €36-Obergrenze, wo sowas wie telefonieren dann einzuordnen ist.
Vielen Dank auf jeden Fall für deine Auskunft, mein Fehler war wohl dass ich nur im VStG gesucht habe. Die Geschwindigkeitsüberschreitung für die man bar bezahlt ist dann wohl auch so ein Ausnahmefall, wenn ich das richtig verstehe?
LG S.
Richtig. Normiert im § 100 Abs. 5 bis 5b StVO.Die Geschwindigkeitsüberschreitung für die man bar bezahlt ist dann wohl auch so ein Ausnahmefall, wenn ich das richtig verstehe?
Muss man sich aber im Einzelfall anschauen. Hier kommt es nämlich auch drauf an, wie viel man zu schnell war bzw. auf welcher Straße die Übertretung gemacht wurde.
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