Hauseinfahrt

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
chef_tony
Beiträge: 2
Registriert: 25.09.2011, 16:45

Hauseinfahrt

Beitrag von chef_tony » 16.10.2011, 21:15

Hallo!

Hätte wieder mal eine Frage an die rechtsgelehrte Community:

Ich wohne in einem "normalen" Mietshaus in Wien. Im Haus wohnen rund 20 Parteien.

Das Haus hat eine Einfahrt (deutlich gekennzeichnet, Abschrägung, Bodenmarkierung). Im Innenhof gibt es eine Garage, die ein Mieter "mitgemietet" hat und einen Anhänger drinnen verwahrt.

In diesem Zusammenhang hätte ich drei Fragen:
1) Wer darf abschleppen lassen? (Der Hausherr, die Hausverwaltung, der eine Mieter, der die Garage gemietet hat, alle Mieter, der Nachbar, ein zufällig vorbeikommender Polizist,...)

2) Wie müssen Personen, die abschleppberechtigt sind vorgehen? Polizei rufen oder den Abschleppdienst direkt rufen?

3) Wenn nachweislich nur ein Anhänger in der Garage steht (und kein Fahrzeug) und das geparkte Auto zwar rund 1m auf der Bodenmarkierung steht, die Hauseinfahrt (+Abschrägung) aber zur Gänze freigehalten wird und somit der Anhänger problemlos manövriert werden kann, darf dann abgeschleppt werden?

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG M



Hank
Beiträge: 1529
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 25.10.2011, 00:31

Abschleppen ist eine Begleiterscheinung von BESITZSTÖRUNG !
Sie können an sich nur als Privatparkplatzberechtigter, d.h. als "der Gestörte" den Falschparker abschleppen lassen und mit einer Besitzstörungsklage gegen Ihn vorgehen. Die Besitzstörungsklage müssen Sie aber innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Besitzstörung beim Bezirksgericht eingebracht haben.

Die Polizei ist bei öffentlichen Parkplätzen, z.B. bei Verparkung von Behindertenparkplätzen zuständig bzw. kommt dann ins Spiel, wenn man die Daten des Fahrzeughalters nicht kennt.

Die Kosten, die Ihnen dadurch das Abschleppen notwendigerweise entstehen, können Sie dann als Schadenersatzforderung vom Fahrzeuginhaber einfordern, was aber bewiesen werden muss, eh klar.
Im Besitzstörungsverfahren ist es Ihre Aufgabe, zu beweisen, dass der Beklagte Ihren Besitz auf dem Privatparkplatz gestört hat.

Es empfiehlt sich, dafür Fotos vom Fahrzeug zu machen, während es unberechtigt auf Ihrem Parkplatz abgestellt ist. Die Kosten für das Verfahren und das Abschleppen muss der tragen, der es verliert.

Wenn also der Anhänger problemlos manövriert werden kann, dann gibt's an sich keinen Grund zum Abschleppen, außer man zahlt selber gern aus eigener Tasche. Die Frage ist allerdings wiederum, was, wenn ein Auto in die Garage will?

Abschleppen soll an sich nur das letzte Mittel sein, und nicht aus Jux und Tollerei oder damit die Freunde von der Abschleppfirma was verdienen, allerdings auf Besitzstörung kann auch ohne Abschleppnotwendigkeit jederzeit geklagt werden - wenn man tatsächlich "gestört" ist.

Hank

8) 8) 8) 8)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste