Peitschenschlagsyndrom

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mmbr
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Peitschenschlagsyndrom

Beitrag von mmbr » 07.02.2011, 10:49

Guten Tag, das hier ist mein erster Eintrag.
Und das aus keinen erfreulichen Anlass (ich beginne ganz von vorne):

Am 8 September 2010 war mein Freund mit dem Auto unterwegs nach Hause. Auf der linken Wienzeile (eine lange gerade mehrspurige Straße) stand mein Freund hinter einen Mitsubishi grandis und wartete auf die Grünphase. (Mitsubshi war das vorderste Auto das bei der Ampel stand, mein Freund direkt dahinter)
Als die Ampel grün schaltete fuhren beide los. Da ein zviles Einfahrtsfahrzeug mit Blaulicht (kein Folgetonhorn) von links aus der Längenfeldgasse auf die linke Wien Zeile auf die Spur einbog (bei rot) musste der Mitsubishi Fahrer scharf abbremsen (das zivile Einsatzfahrzeug fuhr ohne stehen zu bleiben weiter). Da es an diesem Tag regenete und das ganze sich bei einer Kreuzung abspielte wo sich ein Schutzweg befand, rutschte mein Freund mit seinem Auto über den Schutzweg und fuhr dem Mitsubishi mit ca. 15km/h auf. (Mein Freund hatte auch noch versucht abzubremsen)
Soweit so gut. Beide stiegen aus begutachteten ihre Autos, und fuhren dann noch ein Stückchen weiter an den Straßenrand wo mehr Platz war.
Die Polizei wurde gerufen, und kam nach 25 min auch an.
Im Mitsubishi grandis befand sich ein Mann (Fahrer) und eine Frau (Beifahrerin).
Bei der Vernehmung durch die Polizei gaben beide an, nicht verletzt worden zu sein. Der Mitsubishi grandis war hinten nur bei der Stoßstange eingedrückt, beim Auto meines Freundes war die Motorhaube eingedrückt (später stellte sich heraus das auch der Kühler kaputt war).

Mein Freund war vollkassko verschichert, und alles weitere lief nur über die Versicherungen.
Da bei seinem Auto der Kühler kaputt war (wirtschaftlicher Totalschaden) und der Peugot 207 (Baujahr 2006) somit nicht mehr viel wert war, liesen wir uns das Auto von der Versicherung ablösen. Und kauften mit unseren ersparten ein neues Auto.

Über diesen Unfall erhielten wir niemals Protokoll von der Polizei oder dergleichen.

Eigentlich hatten wir die Sache ja schon total vergessen, als am Freitag (4.02.2010) ein Polizist bei uns zu Hause auftauchte. Und mit meinem Freund sprechen wollte (dieser befand sich aber noch in der Arbeit) so lies der Polizist seine Nummer da und mein Freund sollte ihn zurückrufen.
Dies tat mein Freund auch am selben Tag, und es hieß wir müssten am Sonntag um 9 Uhr (6.02.2010) auf die Polizei kommen. Das ganze kam uns schon etwas komisch vor, wir wussten zwar dass es um den Unfall gehen sollte, aber mehr auch nicht.
Dort angekommen lies der Polizist meinen Freund alles haarklein erzählen (ich war auch dabei) und uns dann am Ende mitzuteilen das die Frau die sich im Mitsubishi grandis befand, 2 Tage später das Krankenhaus aufgesucht hatte wegen einen Peitschenschlagsyndrom. Und somit "mehrere Tage" im Krankenstand gewesen wäre.

Ich hab mich dann über das Peitschenschlagsyndrom schlau gemacht und einiges nachgelesen, und man kann das ja ärtlich gar nicht nachweisen. Natürlich ist es aber so wenn ich ins Krankenhaus gehe und sage "Ich hatte gestern einen Auffahrunfall bzw. mir ist jemand reingefahren, und jetzt schmerzt mein Rücken, Hals, etc." schreibt dich jeder Arzt krank und aus. (Information von einem befreundeten Arzt)
Ich weiß dass dieses Syndrom normalerweise erst "später" auftritt aber für mich sieht das ganze nach "versuchen wir mal etwas rauszuschlagen" aus.

Was mich/uns aber mehr beschäftigt:

*) Der Unfall fand im September 2010 statt, jetzt ist es Februar 2011 (es liegen also 5 Monate dazwischen) wo wir von den "Schmerzen" der Frau nichts erfahren haben. Wie geht das? Der Polizist meine nur "das sei halt in der Bürokratie verschwunden und jetzt wieder aufgetaucht".
Jetzt nach 5 Monaten wo unser Auto verkauft ist, das andere Auto repariert, haben wir doch keine Chance mehr einen Gegenbeweis anzuführen? (Der Polizist meine auch dass das Polizeiprotokoll dass die Polizisten damals aufgenommen hätten nicht "vorhanden wäre", und fragte uns ob wir denn noch die Versicherungsmeldung hätten?) Das kann ja alles nicht sein ?

*) Mein Freund hat eine Rechtsschutzversicherung, zahlt die eventuell das Schmerzensgeld? (Falls sie welches zugesprochen bekommt).
Der Polizist von der Vernehmung gab uns dann noch den Rat uns bei Gericht zu einigen, mein Freund würde dann einfach einen Erlagschein mit einer Summe bekommen und den solle er einzahlen und gut ists. (Sehr, sehr witzig)

*) Der Polizist wollte von uns auch noch wissen wieviel mein Freund verdient. Hier ist es so, dass mein Freund bis Jänner 2011 als Immobilienmakler tätig war und nur ein Fixgehalt von 350€ (Netto) von seiner Firma bekam. Seit Februar 2011 arbeitet mein Freund bei einer Versicherung und hat ein Fixgehalt von ca. 1600 (brutto) also ca. 1280€ (netto). Wir haben bei der Vernehmung das aktuelle Gehalt angegeben, sind aber erst danach draufgekommen dass das ein Fehler war (?)
Denn als der Unfall passierte, verdiente er als Fixgehalt 350€, und es ist ja nicht unsere Schuld dass das ganze von der Polizei monatelang verschleppt wurde. Der Polizist sagte uns dass nach dem Einkommen das Schmerzensgeld berechnet werden würde, da macht es ja einen Unterschied ob ich 350€ im Monat verdiene oder ca. 1300€.

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben, vl auch Hinweise wenn ich etwas falsch verstanden habe usw. Bin über jede Hilfe sehr, sehr dankbar!!


:)



MG
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Beitrag von MG » 07.02.2011, 19:43

Machen Sie sicherheitshalber noch eine Schadenmeldung an Ihre Haftpflichtversicherung, weil jetzt SchmG gefordert wird.

Schmerzengeld wird NICHT nach Ihrem Einkommen berechnet, sondern nach der Dauer der Beeinträchtigung des Verletzten. 24 Stunden starke Schmerzen = 300 EUR, mittlere=200, leichte = 100.

Das SchmG zahlt die Haftpflicht. Sollte der schuldige Lenker in einem Strafverfahren verurteilt werden, oder in einer Diversion freiwillig etwas bezahlen, dann zahlt das nicht die RS-Versicherung ud auch nicht die HP-Vers.

Haben Sie Fotos vom beschädigten Auto?

mfG
RA Michael Gruner

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