Abgeschleppt, obwohl nicht mehr in Ladezone

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mr_unknown
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Abgeschleppt, obwohl nicht mehr in Ladezone

Beitrag von mr_unknown » 05.11.2010, 20:42

Hallo zusammen,

neulich wurde mein Moped in einer Ladezone (gilt laut Zusatztafel von 6-13 Uhr) um 13:32 Uhr abgeschleppt. Rechtsgrundlage ist dafür wohl §89a Abs 2a lit c StVO.
Tatsache ist, dass ich mich aufgrund einer Unachtsamkeit bereits vor 13 Uhr in die Ladezone gestellt hatte.
Meine Frage ist jetzt, ob ich um 13:32 Uhr wirklich noch abgeschleppt werden darf, da ich zu diesem Zeitpunkt ja seit 32 (!) Minuten nicht mehr im Parkverbot stehe. Das riecht etwas nach Willkür, da man so ja auch noch Stunden später jemanden abschleppen könnte.
Weiters bin ich der Ansicht, dass man mir auch keine Anzeige ausstellen kann, auf der ich um 13:32 Uhr wegen Falschparkens Strafe zahlen muss, da ich eben, wie gesagt, zu dem Zeitpunkt nicht mehr im Parkverbot stand.

In §89a Abs 7 leg cit steht allerdings folgendes: "Ist der Gegenstand jedoch zu einem Zeitpunkt aufgestellt oder gelagert worden, zu dem die Voraussetzungen zur Entfernung nach Abs. 2 oder 3 noch nicht vorlagen, so sind die Kosten für die Entfernung [...] von dem Rechtsträger zu tragen, dessen Organ die Entfernung veranlaßt hat, es sei denn, daß dem Inhaber der bevorstehende Eintritt der Voraussetzung bekannt war oder daß die Aufstellung oder Lagerung von Anbeginn gesetzwidrig war."
Dieser Absatz bezieht sich wohl auf den Umstand, dass jemand sein Auto beispielsweise um 5 Uhr parkt und ab 6 Uhr in der Ladezone stehen würde, aber schon um 5:55 Uhr abgeschleppt wird.
Für den umgekehrten Fall finde ich leider keine gesetzliche Regelung.

Ich würde auf jeden Fall gegen die Anzeige um 13:32 Uhr berufen, da diese Anzeige keine rechtliche Grundlage besitzt (würde sie um 12:59 Uhr ausgestellt worden sein, wäre es natürlich anders).

Jetzt frage ich allerdings sicherheitshalber noch hier nach, da es durchaus sein kann, dass ich etwas übersehen habe, beziehungsweise bereits OGH oder VwGH-Urteile zu solchen Fällen existieren, welche ich nicht kenne.

Danke schonmal im Voraus für Antworten :)



MG
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Beitrag von MG » 06.11.2010, 10:11

Die Bestimmung die Sie zitieren gilt für den Fall, dass Sie Auto/etc. abstellen (legal) und dann wird z.B. ein Halteverbot aufgestellt.

Wenn die Strafverfügung tatsächlich als Begehungszeitpunkt 13.32 angibt, dann ist sie leicht zu bekämpfen.

Ich teile Ihre Ansicht, dass aber in jedem Fall ein Abschleppen nach Ende des Halteverbotes unzulässig ist.

OGH- Entscheidungen werden Sie dazu kaum finden, da es sich um Verwaltungsrrecht handelt, also eher VwGH/VfGH- Entscheidungen z.B. im "ris". www.ris.bka.gv.at

mfG

RA Michael Gruner

mr_unknown
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Beitrag von mr_unknown » 06.11.2010, 17:36

Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Ich bin mir leider nicht sicher, ob §89a Abs 2a lit c StVO tatsächlich Grundlage für die Abschleppung war.
Mir geht es primär um die Retournierung der Kosten des Abschleppens (192€). Gegen eine Anzeige wegen Falschparkens kann ich nicht berufen, wenn sie den richtigen Zeitpunkt angibt.
Ich habe zurzeit die Anzeige noch nicht zugestellt bekommen, sondern nur eine "provisorische" handschriftliche Anzeige, welche diesen Formfehler (13:32 Uhr) hat. Es bleibt abzuwarten, was dann in der tatsächlich ausformulierten Anzeige steht.

Aber ich bin Ihnen dankbar, dass Sie mich in meiner Vermutung bestätigen, dass ein Abschleppen nach Ende des Halteverbotes nicht mehr zulässig ist.

Im RIS habe ich gestern schon recherchiert, konnte aber nichts passendes finden. Ich warte nun erstmal die Anzeige ab, dann sind die Recherchen nicht so vage.

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