muss man polizeilich angeordneten alkotest folge leisten??

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patrick niederreiter
Beiträge: 6
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muss man polizeilich angeordneten alkotest folge leisten??

Beitrag von patrick niederreiter » 13.03.2010, 19:00

Hallo

in dem Fach PBUR(Politische Bildung und Recht) bearbeiten wir gerade ein Fallbeispiel, in welchem ein Polizist einen Alkotest beim Amtsarzt anordnet. Der Fahrer fuhr kurz vor dem Stopp durch die Polizei schlagenlinien und hatte einen leichten unfall, ausserdem richt sein atem nach alkohol.

Muss der Fahrer folge leisten?

wie sieht die sachlage aus, wenn der fahrer sich zu einem "luft-alkotest" bereit erklärt?? und der polizist aber auf einen bluttest besteht, weil er den Verdacht hegt, dass die Person den Test manipuliert??

Und macht sich nicht der Fahrer durch die Ablehnung des Bluttests verdächtig?


Verletzt die polizeiliche Aufforderung zur Blutabnahme, die persönlichen durch die Verfassung geschützten Freiheitsrechte??



Fegl Furioso
Beiträge: 13
Registriert: 11.03.2010, 21:33

Beitrag von Fegl Furioso » 15.03.2010, 08:47

normalerweise läuft das so, dass der polizist einen alkotest machen will, also einen "blasen lässt".
wenn man dies verweigert, zB weil man asthmatiker ist, wird eine blutabnahme durchgeführt. allerdings geht dies nicht ohne zustimmung des betroffenen (recht auf körperliche integrität).
wenn man allerdings auch den bluttest verweigert, gilt das gleichviel, als wenn man 1,6 promille hätte, was ja den gesetzlichen "worst case" darstellt.

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