ausländischer Führerschein Umschreibung

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Ashia
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ausländischer Führerschein Umschreibung

Beitrag von Ashia » 03.02.2010, 09:20

Ein irakischer, in Österreich anerkannter Konventionsflüchtling mit dauerhaftem Wohnsitz in Österreich seit über einem Jahr stellt einen Antrag auf Umschreibung seines irakischen Führerscheines. Der Antrag wird zurückgewiesen, da der Führerschein abgelaufen ist.

Der Mann bekommt von der irakischen Botschaft eine Bestätigung, dass der Führerschein zwar abgelaufen, jedoch im Irak gültig ist, und er damit dort fahren dürfte.

Der Grund dafür ist, dass es derzeit im Irak keine Behörde gibt, die neue Führerscheine ausstellt.

Der Iraker stellt erneut einen Antrag auf Umschreibung seines Führerscheines und legt die Bestätigung der Botschaft bei, dass der Führerschein in seinem Heimatland gültig ist. Der Antrag wird erneut abgelehnt, mit der Begründung, dass der Führerschein abgelaufen ist.



Es gibt einen gleichen Fall eines Landsmannes in Niederösterreich, wo der Antrag auf Umschreibung des abgelaufenen Führerscheins mit der Bestätigung der Botschaft akzeptiert wurde.

Ist dies Willkür der Behörden? Könnte es sinnvoll sein diese Ablehnung anzufechten?

Wie ist der Begriff "GÜLTIG" zu interpretieren, wenn ein ausländischer Führerschein zwar abgelaufen ist, die Botschaft des Landes jedoch bestätigt, dass dieser noch immer gültig sei?



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