Akteneinsicht bei ordentlichem Verfahren

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marchard
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Akteneinsicht bei ordentlichem Verfahren

Beitrag von marchard » 29.08.2009, 21:42

Hallo!

Ich habe nach einer erhalten Strafverfügung aufgrund eines angeblichen Überfahrens einer Sperrlinie beim zuständigen Polizeikommissariat Einspruch erhoben, woraufhin dann eine ordentliches Verfahren eingeleitet wurde und ich nach einiger Zeit eine Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme erhalten habe. Ich habe nun zwei Wochen Zeit schriftliche eine Stellungnahme einzubringen. Meine Frage ist, habe ich zu diesem Zeitpunkt bereits das Recht auf Akteneinsicht und wenn ja in welcher Form muss ich diese beantragen?

Danke im Voraus.



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