Hallo!
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Im März 2008 bekam ich einen Anruf der örtlichen Kriminalpolizei, wurde wegen einmaligem (!) Konsum (der noch dazu Anfang 2007 stattgefunden hat) und wurde wegen §27 SMG (Konsum/Besitz v. Cannabis, kleinste Menge für den Eigengebrauch) angezeigt, die Anzeige wurde wie bei Ersttätern üblich für 2 Jahre zurückgelegt. Beim Amtsärztlichen Gutachten wurden mir keine weiteren Auflagen erteilt, ein negativer Drogentest wurde abgelegt.
Da ich zu dieser Zeit gerade den Führerschein machte (und die "Lenkberechtigung" mit Übungstafeln & Beifahrer besaß), bekam ich auch 2 Monate später Post von der lokalen BPD/Verkehrsamt und ich wurde zu einem Gutachten beim Polizeiarzt eingeladen. Dieser erlegte mir ein verkehrspsychiatrisches Gutachten und einen weiteren Drogentest auf, das Gutachten bescheinigt mir beste Fahrtauglichkeit und eine "glaubwürdige Distanzierung von weiteren Konsumversuchen", der Drogentest fiel natürlich negativ aus.
Daraufhin bekam ich meine "Lenkberechtigung" wieder erteilt, unter der Auflage ein Jahr lang alle 3 Monate einen negativen Drogentest vorzuweisen (im Oktober 2008). Das machte ich auch wie befohlen 3 mal, am 4. Termin (22.7.) war es mir aber aufgrund meiner Maturareise nicht möglich den Befund pünktlich einzureichen. Über diesen Umstand habe ich die Leiterin des Verkehrsamtes persönlich telefonisch informiert, sie gewährte mir einen Aufschub.
Da mein Arbeitgeber (Ferialjob) krankheitsbedingt dringend Personal brauchte, musste ich ungeplant eine Woche früher zu arbeiten beginnen, 12 Stunden nach meiner Ankunft zuhause. Da ich im Aussendienst tätig bin und zudem in den Sommermonaten 10-12 Stunden täglich arbeite, war es mir wieder nicht möglich im Labor einen Drogentest zu absolvieren. Über diesen Umstand habe ich die Damen vom Verkehrsamt selbstverständlich wieder informiert und bat um einen Aufschub, der mir aber nicht gewährt wurde, nun erwartet mich der Entzug meines Führerscheins.
Nach einigen Recherchen im Internet bin ich allerdings auf zahlreiche ähnliche Fälle gestoßen, mit folgendem Resultat:
Der Verwaltungsgerichtshof hat als oberste Instanz in Verwaltungsverfahren in den letzten Jahren mehrfach in einschlägigen Erkenntnissen festgestellt, dass eine Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz allein bzw. der gelegentliche Konsum von Suchtmitteln nicht von vornherein geeignet sind, an der gesundheitlichen Eignung zum Lenken eines Fahrzeuges zu zweifeln, und damit auch nicht automatisch eine gültige Grundlage für die Einleitung eines Verfahrens zur Ermittlung der gesundheitlichen Eignung bzw. Entziehung des Führerscheins darstellen.
Nun hätte ich einige Fragen:
Wie sollte so ein Berufungsschreiben in etwa aussehen, was sollte es beinhalten?
Falls ich nicht im Stande sein sollte es selbst zu verfassen, kann mir jemand einen Anwalt im OÖ Zentralraum (Linz/Steyr/Wels) empfehlen, der auf solche Fälle spezialisiert ist?
Danke im Voraus,
omerta
Führerscheinentzug §27 SMG (Cannabis) - Berufungsschreiben
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