Hallo,
im Mai 09 wollte ich mich auf der Josefstädterstraße einparken. Ich habe ordnungsgemäß geblinkt, in den Rückspiegel geschaut und bin stehen geblieben. Während ich den Rückwärtsgang einlege, sehe ich im Spiegel einen weißen Kastenwagen viel zu schnell auf mich zukommen - dieser versucht noch auszuweichen, rammt mein Auto links hinten. Wir füllen den europ. Unfallbericht aus, wo klar vermerkt ist A steht und B fährt auf. Er unterschreibt diesen.
Zwischenzeitlich hat der Lenker eine Stellungnahme an die Versicherung verfaßt in welcher er behauptet, er sei gestanden und ich hätte ihm beim Zurückfahren gerammt. Wir sind beide bei der gleichen Versicherung, bei ihm handelt es sich jedoch um ein Logistikunternehmen. Die Versicherung hat nun gesagt, dass seine Version des Unfallhergangs stimmig ist, der Unfallbericht ist nicht relevant, er könnte diesen auch im Schock unterschrieben haben. Und die Schäden auf meinem Auto deuten darauf hin, dass ich den Schaden verursacht habe.
Ich bin fassungslos, mein Gerechtigkeitssinn überstrapaziert. Es war mir nicht möglich, nachträglich Zeugen ausfindig zu machen.
Gibt es die Möglichkeit, den Schaden an meinem Auto nochmals von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen? Ich habe nichts reparieren lassen, weil für mich als Laie aus den Spuren klar herauskommt, dass mir wer aufgefahren ist. Ich überlege zu klagen.
Während ich hier schreibe kann ich immer noch nicht glauben, dass so etwas überhaupt möglich ist!
Ich bin dankbar für jeden Tipp! Vielen Dank im voraus!
Auffahrunfall beim Einparken - Vorgehensweise im Streitfall
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- Registriert: 10.07.2009, 11:52
Tja, das gibts, ist mir genau so auch passiert vor vielen Jahren....
haben Sie eine RS-Versicherung? Dann klagen Sie die gg Versicherung, den Schmäh mitm Schock bei so einer Lapalie glaubt eh keiner.
Technisch könnte man nur etwas erkennen, wenn das andere fahrzeug noch im Bremsen war und dadurch die Schnauze abgesenkt war.
Bei niedrigen Kontaktgeschw. ist es ansonsten nach meinem Wissen nicht zu klären, wer gefahren ist und wer gestanden ist. (Ist wie beim Eierpecken...
).
Alles Gute und möge die Gerechtigkeit siegen!!
MfG
RA Michael Gruner
haben Sie eine RS-Versicherung? Dann klagen Sie die gg Versicherung, den Schmäh mitm Schock bei so einer Lapalie glaubt eh keiner.
Technisch könnte man nur etwas erkennen, wenn das andere fahrzeug noch im Bremsen war und dadurch die Schnauze abgesenkt war.
Bei niedrigen Kontaktgeschw. ist es ansonsten nach meinem Wissen nicht zu klären, wer gefahren ist und wer gestanden ist. (Ist wie beim Eierpecken...

Alles Gute und möge die Gerechtigkeit siegen!!
MfG
RA Michael Gruner
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Re: Auffahrunfall beim Einparken - Vorgehensweise im Streitf
Unglaublich was es so alles gibt.
Der Unfallbericht muss gültig sein! Wenn dem nicht so ist, dass man den anfechten kann, werd ich immer gleich wegen Zeugen schauen oder die Polizei holen!
Was ist in der Zwischenzeit herausgekommen?
LG
Thomas
Der Unfallbericht muss gültig sein! Wenn dem nicht so ist, dass man den anfechten kann, werd ich immer gleich wegen Zeugen schauen oder die Polizei holen!
Was ist in der Zwischenzeit herausgekommen?
LG
Thomas
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- Registriert: 10.07.2009, 11:52
Erstmals danke für die Auskunft. Wir haben uns nun einen Anwalt gesucht und werden klagen. Dieser hat gemeint, dass es ganz gut ausschaut ... wir haben auch ein Handy Photo aus dem hervorgeht, dass wir parallel zu den parkenden Autos stehen - allerdings ohne gegnerisches Auto, weil der sofort die Straße geräumt hat und noch bevor wir ein Photo machen konnten weggefahren ist. Ist eigentlich auch nicht erlaubt. Wenn wir nicht Recht bekommen, dann müssen wir das Gerichtsverfahren bezahlen, da wir keine Rechtsschutzversicherung haben - daran will ich jetzt mal nicht denken. Für mich gilt jetzt auch - immer gleich Zeugen ausfindig machen.
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Wir haben gestern das Gerichtsurteil zugestellt bekommen und haben gewonnen! Der Kläger ist unentschuldigt fern geblieben. In der Anklage stand sogar auch ein falscher Unfallort - wo es gar keine Parkplätze gibt. Wir sind erleichtert und der Gegner muss jetzt insgesamt ca. € 6.000,-- zahlen, was ich ihm in diesem Fall gönne. Na ja, war trotzdem viel Aufregung, Zeit und Energie und ordentlich Geld für Anwalt und Gutachter mussten wir auch vorstrecken. Ich rate allen wirklich zu einer Rechtschutzversicherung, die wir jetzt abschließen werden. Ich hoffe, ich brauche dieses Forum nicht so bald wieder und danke für die Unterstützung.
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