§ 42 ABS 1 KFG - Änderung der PLZ
§ 42 ABS 1 KFG - Änderung der PLZ
Kann der KFZ-Zulassungsinhaber verpflichtet werden, eine von der Gemeinde beantragten und von der Post AG bewilligten Änderung der PLZ, im Zulassungs- und Typenschein bei der Zulassungsstelle ändern zu lassen. Werden dadurch behördliche Eintragungen berührt?
§ 42 ABS 1 KFG - Änderung der PLZ
Behörde = Bezirksverwaltungsbehörde oder Zulassungsstelle bei den div. VersicherungsAGs ?
In der Aufllistung sind allerdings ausschließlich Aktivitäten des Zulassungsbesitzers wie zB Verlegung des Hauptwohnsitzes, Sitzes oder Ortes angeführt.
In diesem Falle hat aber der Zulassungsbesitzer keinerlei Aktivität gesetzt. Ist dem Normunterworfenen eine solche Anzeige (Neuausstellung des Zulassungsscheines etc) zuzumuten, oder hat hier zB die Gemeinde die Korrekturen von Amtswegen herzustellen?
In der Aufllistung sind allerdings ausschließlich Aktivitäten des Zulassungsbesitzers wie zB Verlegung des Hauptwohnsitzes, Sitzes oder Ortes angeführt.
In diesem Falle hat aber der Zulassungsbesitzer keinerlei Aktivität gesetzt. Ist dem Normunterworfenen eine solche Anzeige (Neuausstellung des Zulassungsscheines etc) zuzumuten, oder hat hier zB die Gemeinde die Korrekturen von Amtswegen herzustellen?
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