Wünsche einen schönen guten Abend!
Folgende Situation:
Am 22. Oktober letzten Jahres wurde mir der Führerschein wegen Alkohol (0,97 im Blut) am Steuer und eines Unfalls (auf einen Randstein aufgefahren, keine Personenschäden) für 3 Monate entzogen. Der Führerschein wurde mir an Ort und Stelle abgenommen und ich erhielt eine Woche später einen Mandatsbescheid, der mich darüber aufklärte, dass ich durch schriftlichen Antrag am 22.1.2009 den Führerschein wiedererhalten könne.
Weiters habe ich eine Aufforderung zur Rechtfertigung erhalten, wobei ich über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zur Bemessung des Strafausmaßes bis zum 2. Dezember 2008 Auskunft geben sollte, welcher ich schriftlich nachgekommen bin.
Bis heute habe ich keinen Bescheid über Strafhöhe erhalten, ebenso keine Aufforderung zu einer Naschulung etc.
Nun zu meiner Frage: Wenn dies bis zum 22. Jänner noch immer nicht passiert ist, bin ich dann berechtigt meinen Führerschein wiederzuerhalten?
Bin zum ersten Mal in solch einer Situation, habe deshalb keine Erfahrung was meine Pflichten und Rechte sind.
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen, wäre sehr dankbar!
Mit den besten Wünschen
Matthias
Führerscheinentzug und die Folgen
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