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Rücktritt bei Anbot vor Erstbesichtigung

Verfasst: 14.11.2018, 04:31
von Secutor
Hallo,

im §30a KSchG ist die Rede von Vertragsschluss am Tag der Erstbesichtigung.

Mich würde nun interessieren, ob das Rücktrittsrecht auch bei Abschluss vor der Erstbesichtigung besteht.

Zum Beispiel, weil das Objekt nicht besichtigt werden kann, da es sich noch im Bau befindet.

Gilt die Rücktrittsfrist dann ab dem vorgezogenen Vertragsschluss oder der späteren Erstbesichtigung?

Vielen Dank

Re: Rücktritt bei Anbot vor Erstbesichtigung

Verfasst: 14.11.2018, 19:09
von SK
Sollte es sich um ein Bauträgerobjekt handeln, haben Sie Rücktrittsrechte nach § 5 BTVG.

MfG RA Sebastian Kinberger