Hallo,
im §30a KSchG ist die Rede von Vertragsschluss am Tag der Erstbesichtigung.
Mich würde nun interessieren, ob das Rücktrittsrecht auch bei Abschluss vor der Erstbesichtigung besteht.
Zum Beispiel, weil das Objekt nicht besichtigt werden kann, da es sich noch im Bau befindet.
Gilt die Rücktrittsfrist dann ab dem vorgezogenen Vertragsschluss oder der späteren Erstbesichtigung?
Vielen Dank
Rücktritt bei Anbot vor Erstbesichtigung
Re: Rücktritt bei Anbot vor Erstbesichtigung
Sollte es sich um ein Bauträgerobjekt handeln, haben Sie Rücktrittsrechte nach § 5 BTVG.
MfG RA Sebastian Kinberger
MfG RA Sebastian Kinberger
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