Schönen guten Tag,
In einem Prozess, geführt von der Mietervereinigung Wien, wurde ein überhöhter Mietzins festgestellt.
Das Urteil erfolgte erstinstanzlich und ist rechtskräftig.
Darf ich dieses Urteil den Nachmietern in dieser Wohnung übermitteln, oder mache ich mich damit strafbar?
Darf ich die Nachmieter darauf hinweisen, welcher zulässige Mietzins gerichtlich festgestellt wurde?
Beste Grüße und vielen Dank.
Veröffentlichung eine Urteils - Überhöhter Mietzins
Re: Veröffentlichung eine Urteils - Überhöhter Mietzins
Dürfen Sie.
mfG
RA Michael Gruner
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