Veröffentlichung eine Urteils - Überhöhter Mietzins

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
tunacan
Beiträge: 1
Registriert: 23.10.2018, 12:11

Veröffentlichung eine Urteils - Überhöhter Mietzins

Beitrag von tunacan » 23.10.2018, 12:19

Schönen guten Tag,

In einem Prozess, geführt von der Mietervereinigung Wien, wurde ein überhöhter Mietzins festgestellt.
Das Urteil erfolgte erstinstanzlich und ist rechtskräftig.

Darf ich dieses Urteil den Nachmietern in dieser Wohnung übermitteln, oder mache ich mich damit strafbar?
Darf ich die Nachmieter darauf hinweisen, welcher zulässige Mietzins gerichtlich festgestellt wurde?


Beste Grüße und vielen Dank.



MG
Beiträge: 1496
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Veröffentlichung eine Urteils - Überhöhter Mietzins

Beitrag von MG » 23.10.2018, 12:21

Dürfen Sie.

mfG

RA Michael Gruner
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 34 Gäste