Hallo jusline-Forum,
ich habe eine Frage zum Mietrecht:
Kann das Untervermieten eines Geschäftsraumes in Wien, der unter das MRG Gesetzt fällt, im Mietvertrag zwischen Unternehmen (sowohl Vermieter, als auch Hauptmieter), außer in Fällen die unter § 11 MRG fallen, eingeschränkt werden?
Ist also beispielsweise eine Klausel im Mietvertrag gültig die das Untervermieten ausschließlich an bestimmte Unternehmen erlaubt? Oder den Mietzins für das Untervermieten, über die Einschränkungen des § 11 MRG hinaus, beschränkt?
Vielen Dank und liebe Grüße
Matthias
Untervermietung einschränken
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