Sehr geehrte Forumsmitglieder.
Ich habe am 13.12.2006 einen Nutzungsvertrag über eine Genossenschaftswohnung unterschrieben. In diesem stand, dass eine Kündigung meinerseits nur gerichtlich möglich ist. Ich habe nun, da es seit der Wohnrechtsnovelle 1. Oktober 2006 möglich ist den Vertrag schriftlich zu kündigen, die Kündigung am 28.09 persönlich abgegeben. Kündigungsfrist 3 Monate. Nun verweigert mir die Genossenschaft die Kündigung per 31.12. da ich laut Nutzungsvertrag dies gerichtlich tun muss. Ist dies rechtens? Der Passus wurde über 2 Monate nach der Mietrechtsnovelle in den Vertrag geschrieben und widersprach zum damaligen Zeitpunkt schon dem MRG.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus
Freundliche Grüße
Mayer Martin
Kündigung Genossenschaftswohnung
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 138 Gäste