Mietvertrag gültig oder nicht ?

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paperboy
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Mietvertrag gültig oder nicht ?

Beitrag von paperboy » 28.09.2018, 21:49

Guten Tag ,

Ich bin in ein Haus gezogen wo die Eigentümerin eine gute Bekannte ist.

Es war so ausgemacht , dass die evangelische Kirche und ich bei der Renovierung des Hauses mit hilft und sie das Haus auch für ihre Zwecke nutzen können.

Ich war davor schon Bewohner dieses Hauses und auch dort gemeldet , hatte aber keinen schriftlichen Mietvertrag.

Nun hat die Eigentümerin einen Mietvertrag mit den gottlosen christen abgeschlossen und ich wurde umgehend von den christen vor die Türe gesetzt weil ich nicht 9 mal im Monat bei so christlichen Gesprächen teilnehmen wollte.

Der Eigentümerin tut das ganze leid aber sie kann mir anscheinend auch nicht helfen da ein Mietvertrag vor kurzem abgeschlossen wurde.

Es wurde das Schloss getauscht und als ich gerade von der Arbeit gekommen bin , waren lauter Polizisten auf den Grund und haben mich vom Grund verwiesen.


Hab ich nun überhaupt noch ein Recht auf eine Kündigungsfrist??

Ich habe den christen sogar die Miete gezahlt , nachweislich übers Konto mit dem Verwendungszweck "Miete" , trotzdem hat es vor der Polizei gehiesen, dass ich kein Mieter bin dieses Hauses und gehen müsste ..

Die christen behaupten, ich hätte nur eine nutzungsvereinbarung für das Haus aber kein Mietvertrag aber wie kann man in einem Haus gewohnt haben ohne Mietvertrag ??

Ich würde sehr gerne auf die 3 monatliche Kündigungsfrist behaaren, aber wenn mich die Polizei schon weg schickt, wie hoch sind dann die Chancen dass ich überhaupt noch ins Haus komme ??


Die "neuen Mieter" sind Privatpersonen und stehen hinter keiner Organisation , hab gelesen dass nur gemeinnützige Organisation Nutzungsrechte vergeben können:

"Handelt es sich um eine Privatperson, so wäre das WGG nicht anwendbar, denn nach dessen § 1 können Vermieter nur gemeinnützige Genossenschaften sein"


Wäre über Hilfe sehr dankbar,

Lg



Heron
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Re: Mietvertrag gültig oder nicht ?

Beitrag von Heron » 29.09.2018, 23:35

Da sind leider noch viele Fragen offen...

Auf welcher rechtlichen Grundlage haben Sie seit dem Einzug das Haus genutzt - haben Sie ursprünglich mit Ihrer Bekannten einen Mietvertrag (wenn auch mündlich) geschlossen? Haben Sie das ganze Haus gemietet oder nur eine Wohnung bzw. Zimmer darin? Unterläge das Mietverhältnis dem MRG? Wie hoch war die Gegenleistung (Miete/Betriebskosten), die Sie an die Bekannte bzw. später an die evangelische Kirche bezahlt haben?

Grundsätzlich geht es um die Frage, ob ein Mietverhältnis (also Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt) oder eine unentgeltliche, jederzeit widerrufliche Gebrauchsüberlassung (=Bittleihe/Prekarium), vorliegt. Eine Bittleihe kann jederzeit beendet werden und kann auch dann angenommen werden, wenn Sie für die Nutzung ein geringes Entgelt (Betriebskosten + ca. 10% des üblichen Mietzinses) bezahlt haben.

Andererseits kann das Entgelt eines Mietverhältnisses auch in der Überlassung der Arbeitskraft bestehen. Es könnte - sofern nicht schon zuvor ein Mietverhältnis bestanden hat - also mit der Vereinbarung, dass Sie an der Renovierung mitarbeiten gegen Überlassung der Nutzung, ein mündlich geschlossener Mietvertrag zustande gekommen sein. Sollte das der Fall sein, können Sie Ihr Nutzungsrecht (und auch Ersatz für die jetzt entgangene Nutzungsmöglichkeit) einklagen, müssen aber das Zustandekommen des Mietvertrags beweisen (zB durch Zeugenaussagen).
Zuletzt geändert von Heron am 30.09.2018, 11:50, insgesamt 1-mal geändert.

paperboy
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Re: Mietvertrag gültig oder nicht ?

Beitrag von paperboy » 30.09.2018, 00:25

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe die Erlaubnis der Bekannten / Eigentümer das ich in dem Haus wohnen darf. Hab mich ja nur mit ihrer Unterschrift dort melden können.

Hab auch noch weiter die Erlaubnis mich dort aufzuhalten und dort zu wohnen, hab ich auch schriftlich und aktuell!!

Die Eigentümerin hat die aufgefordert den Schlüssel dort zu deponieren damit ich an meine Sachen komme und sie das Haus jetzt verkaufen wird und das Projekt gescheitert ist


... das ganze muss man so verstehen , dass in dem Haus nur meine Sachen im ersten Stock sind , im unteren ist meine Küche und die restlichen Räume sind für die Renovierung perfekt herreichtet.

Es gibt in den Haus eigentlich fast nix was nicht mir gehört!!

Ich sollte die eigentlich unterstützen aber die haben erschreckenderweise rein gar nichts auf die Reihe gebracht.

Hab anfangs der Eigentümerin nix zahlen müssen , es war mit der Eigentümerin und den christen ausgemacht dass ich vor 3 Monaten Miete zahlen solle an die gottlosen christen. 250 € und wenn ich brav mitarbeite , würde ich 100 € zurück bekommen. Hat erstes Monat funktioniert, 2tes Monat wurde es fadenscheinig einbehalten und jetzt kommts: Die Eigentümerin hat keinen Cent gesehen also hab ich die Eigentümerin gefragt wieso ich weiter an die Zahlen sollte wenn sie das Geld so oder so nicht bekommt also hab ich dieses Monat keinen Cent bezahlt. Also hat sie mir damals schon per WhatsApp geschrieben , dass ich nix zahlen muss !! Kann ich belegen!

Die christen sollten 400 € Miete zahlen!


Ich zahle den Strom selbst , wohne in dem Haus , hab im ersten Stock alles gerichtet und eine Küche gesponsert.

Ich habe sogar meine Haushaltsversicherung dort gemeldet, ja Fuck ich lebe ja in diesem Haus !!!

Hab sogar 2 bienenbölker gekauft und gepflegt , 357 Liter Apfelsaft aus den Apfelbäumen bekommen , Blumen gesetzt, kiwi und Wein gekauft, das komplette Anwesen tip top gepflegt.

Und so weiter , getan hab ich vieles! Hab sogar das Haus professionell schätzen lassen und halbwegs für den Verkauf vorbereitet weil die Eigentümerin möchte weil da seit Jahren nix hinhaut bei der Vermietung.

Die schreiben mir gerne Briefe und da nennen sie mich z.b "Bewohner" also wenn ich nur ein Nutzungsrecht hätte , müsste dort "Nutzer" angeführt sein ??

Ich wohne in den verschissenen Haus und habe es erst bewohnbar gemacht.

Heron
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Re: Mietvertrag gültig oder nicht ?

Beitrag von Heron » 30.09.2018, 11:49

Die Eigentümerin hat Ihnen ursprünglich das Haus prekaristisch (unentgeltlich, auf jederzeitigen Widerruf) überlassen. In der Vereinbarung vor 3 Monaten, dass sie ein Entgelt von 250 Euro bezahlen gegen Nutzung Ihrer Räume (Obergeschoss + Küche) kann durchaus das Zustandekommen eines mündlichen Mietvertrags gesehen werden; wobei die Miete zwar günstig war, aber ja zusätzlich noch Teile der Betriebskosten (Strom) selbst getragen wurden. Wird nun das Zustandekommen eines unbefristeten Mietverhältnisses angenommen, so kann dieses vom Vermieter zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist beendet werden (§ 560 ZPO). Da das Mietverhältnis nicht dem MRG unterliegen dürfte (nicht mehr als 2 selbständige (Wohn-)Einheiten), muss es vom Vermieter auch nicht zwingend gerichtlich aufgekündigt werden. Nicht zur Anwendung käme die von Ihnen eingeworfene 3-Monats-Frist, sofern Sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde (diese bezieht sich auf die Kündigung des Mieters bei befristeten Mietverträgen nach §29 Abs 2 MRG).

Ich würde Ihnen raten, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen (Anwalt bzw. kostenlose erste anwaltliche Auskunft), im Rahmen dieser den Sachverhalt detailliert zu prüfen, Ihre Ansprüche aufgrund des "Rauswurfs" zu beziffern und dann vom Vermieter einzufordern.

paperboy
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Re: Mietvertrag gültig oder nicht ?

Beitrag von paperboy » 30.09.2018, 19:16

Vielen Dank , hat mir geholfen.

Hab gestern bei der Polizei angerufen welche mich vom Grund verwiesen hat und gesagt das ich Anzeige wegen Amtsmissbrauchs erstatten möchte.

Hat er sich brav alles aufgeschrieben und gesagt er leitet das mal so weiter und das ich Anzeige nur auf einer höheren Dienststelle erstatten kann.

Bin meinem zuhause trotzdem fern geblieben und mich weiter so gut es geht erkundigt, heute früh angerufen und gefragt ob ich jetzt wieder in mein zuhause darf oder ob es da ein Problem gibt.

Wurde zum postenkommandanten weiter geleitet und man merkte wie dieser ins Stocken kommte. Er sagte mir , dass schon eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet wurde. Hab ich gefragt wo ich mir jetzt was zu Schulden kommen hab lassen , hab ich anscheinend nicht aber er hat gesagt ich wurde nicht vom Grund verwiesen.

Hab gedacht ich spinne , wenn die mich nicht verwiesen haben bzw weggeschickt haben , ja wieso bin ich dann meinem zuhause fern geblieben ??!

Er hat auch gesagt , dass sie sich nicht weiter einmischen und ich in mein zuhause kann.

Hab den schlüsseldienst gerufen und das Schloss auffresen lassen müssen. Der hat das überprüft und mir die Türe geöffnet.

Drinnen habe ich gesehen das die Türe eingetreten wurde , also wurde Gewalt angewendet um mich auszusperren.

Sobald man Gewalt dafür anwendet und es nicht legal ist vom Vermieter , ist es strafbar und ich könnte dich sicherlich irgendeine Strafanzeige einleiten ?

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