Seite 1 von 1

Räumungsvergleich richtig abschließen

Verfasst: 10.09.2018, 21:25
von oli
Hallo Leute,

ich bekomme wahrscheinlich bald eine 2Zimmerwohnung von meinen Eltern, die ich dann gerne vermieten würde.

Ich habe von einem Räumungsvergleich gehört, der sozusagen ein Titel darstellt für eine Delogierung, falls nach abgelaufener Mietvertragsdauer ein Mieter nicht ausziehen möchte.

1. Sehe ich das richtig, dass ein Räumungsvergleich das selbe darstellt, wie ein Urteil bei Gericht, bei dem auf Delogierung geklagt wurde?

2. Wie muss so ein Räumungsvergleich abgeschlossen werden, damit er auch wirksam ist?

3. Kann ich bei der Mietersuche das Abschließen eines solchen Vergleichs als Bedingung für die Vermietung angeben?

4. Ist das ein gängiges Mittel beim Vermieten oder ist das eher verpönt?

Danke

Oli

Re: Räumungsvergleich richtig abschließen

Verfasst: 11.09.2018, 17:06
von Heron
Ein gerichtlicher Räumungsvergleich stellt ein einem Urteil gleichzusetzenden Exekutionstitel dar. Hält sich der Mieter nicht an den vereinbarten Räumungstermin, kann schon auf Grundlage des Räumungsvergleichs die Räumungsexekution beantragt werden. Der Räumungsvergleich muss vor Gericht geschlossen werden (geringe Gebühr) und einen fixen Endtermin enthalten. Eine Umgehung zwingenden Rechts (zB Umgehung der Mindestbefristungsdauer) ist nicht möglich. Darüber hinaus kann der Räumungsvergleich mittels Feststellungsklage zB wegen Willensmängeln angefochten werden (Irrtum, Zwang), insbesondere im Fall, dass der Mieter beim Abschluss des Räumungsvergleichs unter Druck stand. Möchten Sie den Mieter vorzeitig aus der Wohnung haben (zB wegen Mietzinsrückstand, ungebührlichem Verhalten, etc.), nützt Ihnen der Räumungsvergleich direkt nicht, da dieser ja an einen im Vorhinein festgelegten Endtermin gebunden ist. Gleichwohl wird er in der Praxis gelegentlich angewandt.