Räumungsvergleich richtig abschließen
Verfasst: 10.09.2018, 21:25
Hallo Leute,
ich bekomme wahrscheinlich bald eine 2Zimmerwohnung von meinen Eltern, die ich dann gerne vermieten würde.
Ich habe von einem Räumungsvergleich gehört, der sozusagen ein Titel darstellt für eine Delogierung, falls nach abgelaufener Mietvertragsdauer ein Mieter nicht ausziehen möchte.
1. Sehe ich das richtig, dass ein Räumungsvergleich das selbe darstellt, wie ein Urteil bei Gericht, bei dem auf Delogierung geklagt wurde?
2. Wie muss so ein Räumungsvergleich abgeschlossen werden, damit er auch wirksam ist?
3. Kann ich bei der Mietersuche das Abschließen eines solchen Vergleichs als Bedingung für die Vermietung angeben?
4. Ist das ein gängiges Mittel beim Vermieten oder ist das eher verpönt?
Danke
Oli
ich bekomme wahrscheinlich bald eine 2Zimmerwohnung von meinen Eltern, die ich dann gerne vermieten würde.
Ich habe von einem Räumungsvergleich gehört, der sozusagen ein Titel darstellt für eine Delogierung, falls nach abgelaufener Mietvertragsdauer ein Mieter nicht ausziehen möchte.
1. Sehe ich das richtig, dass ein Räumungsvergleich das selbe darstellt, wie ein Urteil bei Gericht, bei dem auf Delogierung geklagt wurde?
2. Wie muss so ein Räumungsvergleich abgeschlossen werden, damit er auch wirksam ist?
3. Kann ich bei der Mietersuche das Abschließen eines solchen Vergleichs als Bedingung für die Vermietung angeben?
4. Ist das ein gängiges Mittel beim Vermieten oder ist das eher verpönt?
Danke
Oli