Vermieter fordert Schadensleistung bei Erben

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mar-gt
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Vermieter fordert Schadensleistung bei Erben

Beitrag von mar-gt » 07.09.2018, 15:07

Hallo!
folgender Fall!
Meine Großmutter wurde nach mehreren Tagen Tod in Ihrer Wohnung aufgefunden.
Da der Laichnam natürlich das Verwesen anfängt ......den rest kann man sich denken.
Der Holzboden ist betroffen und natürlich der Geruch in der Wohnung.
Der Vermieter fordert Schadensersatz von uns Erben bzw will das wir den Boden erneuern und eine Reinigung hinsichtlich Geruch durchführen.

Kann er dies?

Gruß
Martin



Heron
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Re: Vermieter fordert Schadensleistung bei Erben

Beitrag von Heron » 07.09.2018, 16:14

Mein Beileid zu dem schweren Verlust.

Aus rechtlicher Sicht ist auszuführen, dass das Mietverhältnis grundsätzlich nicht mit dem Tod des Mieters endet. Wird das Mietobjekt (nach einvernehmlicher Vereinbarung/Kündigung durch Vermieter oder Rechtsnachfolger d. Mieters) rückgestellt, muss die Rückstellung nach § 1109 ABGB im Zustand so wie übergeben (abzgl. gewöhnlicher Abnutzung) bzw. derart wie im Mietvertrag vereinbart, erfolgen. Die aufgetretenen Schäden können wohl nicht als übliche Abnutzungsspuren gewertet werden. Wenn Sie argumentieren möchten, dass kein Verschulden für die Verursachung der Schäden vorliegt (wie § 1111 ABGB dies erfordert), so kann dem entgegen gehalten werden, dass den Mieter bzw. dessen Rechtsnachfolger eine Obhuts- und Schutzpflicht trifft (er muss also adäquate Vorkehrungen treffen, um Beschädigung des Mietobjekts hintan zu halten).

Insofern komme ich zum Ergebnis, dass der Vermieter Ersatz der Reparaturkosten bis zum Zeitwert fordern kann (Frist 1 Jahr ab Rückstellung). Wäre zB. der Boden aufgrund der langen Mietdauer sowieso zu erneuern (laut Rechtsprechung zB bei Kunststoffbelag nach 22 Jahren gegeben) steht kein oder nur ein teilweiser Ersatz zu. Bis zur Rechtskraft der Einantwortung hat der Vermieter seine Ansprüche gegen die Verlassenschaft (und nicht gegen den/die einzelnen Erben) zu richten (die Verlassenschaft kann aber idR nach Abgabe der Erbantrittserklärung bereits durch den Erben bzw. die Erbengemeinschaft vertreten werden). Ob Sie zahlungspflichtig werden, hängt in der Folge von der Art der Erbantrittserklärung und dem übernommenen Vermögen ab.
Zuletzt geändert von Heron am 22.02.2019, 09:46, insgesamt 4-mal geändert.

mar-gt
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Re: Vermieter fordert Schadensleistung bei Erben

Beitrag von mar-gt » 07.09.2018, 18:30

Danke für die Auskunft!
Ich hatte mal irgendwo gelesen dass das Sterben des Mieters allein keinen vertragswidrigen Mietgebrauch darstellt.
Und daher der Erbe nicht haftet da der Verstorbenen keine Vertragsverletzung anzulasten sei.
Nochmal vielen Dank!

Heron
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Re: Vermieter fordert Schadensleistung bei Erben

Beitrag von Heron » 07.09.2018, 19:09

Das dürfte sich auf deutsches Recht beziehen, österreichische Judikatur in diesem Sinne ist mir nicht bekannt.

jansia
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Re: Vermieter fordert Schadensleistung bei Erben

Beitrag von jansia » 21.09.2018, 08:43

echt dreist von dem vermieter

probi
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Re: Vermieter fordert Schadensleistung bei Erben

Beitrag von probi » 21.02.2019, 22:23

Gleiches Problem mit der Erbenhaftung habe ich auch. Nach dem Tod des Bruders in der Wohnung musste diese gereinigt, desinfiziert und saniert werden. Eigentümer verlangt sehr hohe Schadenersatzleistung über die Verlassenschaft von den Erben.
Teppichboden im Vorraum, wo der Verstorbe erst nach 14 Tagen Tod aufgefunden wurde, musste entfernt werden ebenso der Estrich im Vorraum und im angrenzenden Bad und WC. Ozon-Reinigung wurde tagelang durchgeführt, Geruch ist noch immer da.
Denke, dass das Geruchsproblem nach dem Tod des Mieters nicht auf ein Verschulden gem. § 1111 ABGB zurückgeführt werden kann?
Klar ist, dass die Entrümpelung, Grundreinigung, ev. auch Desinfektion bezahlt werden muss, jedoch nicht die aufwändigen
Sanierungsmaßnahmen im Zuge der Geruchsentfernung.
Festzustellen ist weiters, dass es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt. Haus bzw. Wohnung ist 47 Jahre alt, wurde bisher nicht saniert und von meinem Bruder 30 Jahre bewohnt. Welcher Zeitwert kann hier angenommen werden?

Heron
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Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Vermieter fordert Schadensleistung bei Erben

Beitrag von Heron » 23.02.2019, 11:59

Ein Ersatzanspruch des Vermieters für Maßnahmen zur Geruchsbeseitigung ist nicht per se ausgeschlossen. Allerdings kann nur Ersatz für solche Bestandteile gefordert werden, bei denen Kausalität und Adäquanz zur schädigenden Handlung vorliegt. Zudem muss sich der Vermieter den Aufwand anrechnen lassen, der auch bei durchschnittlichem schonendem Gebrauch angefallen wäre. Da in Ihrer Aufzählung Aufwendungen enthalten sind, deren Notwendigkeit nicht direkt ersichtlich ist (Estricherneuerung) würde ich zu einer rechtlichen Prüfung raten, wo Sie dann die weitere Vorgehensweise besprechen können. Konkrete Auskunft zum Zeitwert der Wohnungsausstattung wird Ihnen nur ein Sachverständiger geben können.

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