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Außerinbetriebnahme eines Heizkörpers in Eigentumswohnung

Verfasst: 30.08.2018, 14:32
von Weissa41
Guten Tag,

Im Zuge einer Badezimmerrenovierung wird das WC und das Bad zusammengelegt, weshalb wir einen Heizkörper außer Betrieb nehmen möchten.
Nun schreibt uns die Wohnungsverwaltung vor, dass wir die Unterschriften von allen Mitmietern und - Eigentümern benötigen um das durchzuführen, das nicht einfach sein wird.
Der Heizkörper ist an die Zentralheizung der Wohnanlage angeschlossen.

Meine Frage ist nun ob das so gesetzlich ist, dass ich alle Unterschriften für die Außerinbetriebnahme eines Heizkörpers benötige oder ob das per Gesetz zu umgehen ist.
Die Arbeiten werden von einer zugelassenen Firma durchgeführt.

Ich danke für jeden hilfreichen Rat,

Mit freundlichen Grüßen

Re: Außerinbetriebnahme eines Heizkörpers in Eigentumswohnung

Verfasst: 30.08.2018, 14:59
von Weissa41
Kann ich da Paragrph 16 Ziffer 3 anwenden, damit ich auch ohne Unterschriften der Mijteigentümer diese Änderung durchführen kann?
Danke für Ihre Antworten

Re: Außerinbetriebnahme eines Heizkörpers in Eigentumswohnung

Verfasst: 31.08.2018, 16:58
von Heron
Da durch die Demontage des Heizkörpers allgemeine Teile der Liegenschaft (dazu gehört eine gemeinschaftliche Heizungsanlage samt Heizkörpern) verändert werden sollen, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Veränderung. Ob diese nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG privilegiert ist (Ihnen also die Ersetzung der Zustimmung vom Außerstreitrichter zu erteilen ist), wird von den Gerichten einzelfallbezogen beurteilt. Daher ist es schwierig die Erfolgschancen in Ihrem Fall anzugeben. Geprüft wird von den Gerichten die Verkehrsüblichkeit bzw. das wichtige Interesse des Antragstellers. In einzelnen Fällen wurden Veränderungen an der Heizungsanlage auch abgelehnt (zB OGH 5 Ob 13/17y).

Da Ihre andere Frage auch noch nicht beantwortet wurde: Allgemeine Teile der Liegenschaft können von allen Wohnungseigentümern gleichermaßen genützt werden. Dazu gehört an sich auch das Lüften im üblichen Ausmaß. Wenn Sie durch das übermäßige Lüften in Ihren Rechten beeinträchtigt werden (höhere Heizkosten; Schimmelbildung) stünde Ihnen ein gerichtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch gegen die Miteigentümerin zu (allerdings müssen Sie auch den Eingriff in Ihre Rechte durch das übermäßige Lüften beweisen). In Extremfällen wäre theoretisch bei empfindlich schädigendem Gebrauch von allgemeinen Teilen der Liegenschaft auch eine Ausschlussklage denkbar. Vor dem Ergreifen von rechtlichen Schritten sollte aber ein Mediationsversuch unternommen werden, von engagierten Hausverwaltungen wird in solchen Fällen ein vermittelndes Gespräch organisiert. Eventuell kann dies bei Ihnen ein anderer Dritter übernehmen.

Re: Außerinbetriebnahme eines Heizkörpers in Eigentumswohnung

Verfasst: 01.09.2018, 07:09
von Weissa41
Recht herzlichen Dank für Ihre Antworten

Re: Außerinbetriebnahme eines Heizkörpers in Eigentumswohnung

Verfasst: 03.09.2018, 13:53
von Hermann2
Hallo!

Schau dir mal den hierzu einschlägigen Artikel "Veränderungen an der Eigentumswohnung unter Beanspruchung allgemeiner
Liegenschaftsteile" immolex 2017, 274 an!

LG