Hallo.
Ich bräuchte eure Hilfe für die Entschlüsselung von einem Paragraphen eines Mietvertrages.
Ich möchte wissen, ob diese Mietwohnung teilweise (ca. 2 mal in Wohnung) für geringes Geld legal Unterzuvermieten ist.
Geschrieben steht folgendes:
"Die gänzliche Vermietung des Objekts ist nicht gestattet. Eine teilweise Vermietung des Mietobjekts um eine im Vergleich zum entrichteten Mietzins unverhältnismäßig hohe Gegenleistung ist untersagt."
Danke für eure Hilfe
Untervermietung Mietwohnung
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Re: Untervermietung Mietwohnung
Es hört sich so an als könntest du die Wohnung wenn du nur Geringfügig mehr als du Miete zahlst die Wohnung hin und wieder untervermieten.
Re: Untervermietung Mietwohnung
"Teilweise" bedeutet nicht "hin und wieder", sondern nur einzelne Räume, nicht die gesamte Wohnung.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Untervermietung Mietwohnung
gut zu wissen.
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