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Vorgaben für Fenster allgemin

Verfasst: 16.08.2018, 15:11
von Weissa41
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Thema hab ich nun schon jahrelang mit einer Mitbewohnerin in unserem Hauseingang.

Folgendes: das ganze Jahr über werden die Fenster im Stiegenhaus, Keller und Trockenraumes generell von einer Miteigentümerin am Morgen geöffnet.
Im Winter wird es dann im Gang kalt, im Sommer heiß und feucht durch die Luftfeuchtigkeit (Taupunkt). Ebenso im Keller wird es im Sommer feucht.

Ich bin Eigentümer einer Erdgeschosswohnung, welche sich direkt über dem Keller befindet, in dem die Kellerfenster immer geöffnet werde! Dadurch kühlen unsere Fußböden ab und wir müssen mehr heizen.
Wenn ich die Kellerfenster schließe, werden diese von der Miteigentümerin wieder geöffnet und das Spiel geht so den ganzen Winter durch.
Meine Frage ist nun, ob es eine Vorschreibung, Gesetz usw gibt, an dem ich mich halten kann, damit die Fenster in der kalten Jahreszeit geschlossen bleiben müssen.
Mit Vernunft ist nicht zu rechnen, wir haben schon x mal dieses Thema angesprochen.

Den andern beiden Mitmietern ist es egal ob die Fenster geöffnet sind, da sie ein eigenes Kellerabteil haben bzw nicht über dem kalten Kellerabteil wohnen.
Die Fenster befinden sich auf Allgemeingrund.
Da ich schon des Öfteren die Hausverwaltung kontaktiert habe und es keinerlei Änderung der Situation gab möchte ich mich auf diesem Wege informieren und Sie bitten mir Informationen zukommen zu lassen.

Ich danke Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Vorgaben für Fenster allgemin

Verfasst: 19.08.2018, 19:17
von Das_Pseudonym
Wem gehören die Kellerfenster?

Re: Vorgaben für Fenster allgemin

Verfasst: 20.08.2018, 11:33
von Weissa41
die Kellerfenster sind auf allgemein verwendbarer Fläche