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Vergebührung Mietvertrag nicht durchgeführt

Verfasst: 03.08.2018, 20:02
von J.
Hallo,

meine Bestandgeberin für einen betrieblich genutzten Raum hat den schriftlich auf 1 Jahr befristeten Mietvertrag nicht vergebührt. Diese Vergebührung möchte ich nun im Nachhinein und zwar 1 Jahr nach Mietvertragsabschluss durchführen.

Wie gehe ich hier am besten vor, um eine Strafe durch das Finanzamt bestmöglich zu umgehen bzw. gering zu halten?

Soll ich die Gebühr nachträglich einfach mit dem Anmeldungsformular über die Selbstberechnung für Bestandsverträge einzahlen, so wie es schon nach Vertragsschluss geschehen hätte sollen oder vorab das Säumnis beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel melden?

Re: Vergebührung Mietvertrag nicht durchgeführt

Verfasst: 05.08.2018, 14:03
von Heron
Berechnungs- und abführpflichtig ist an sich der Vermieter. Ich würde die Gebühr einfach entrichten. Setzt das Finanzamt dann aufgrund der verspäteten Entrichtung einen Zuschlag fest, kann der Vermieter in Regress genommen werden.